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Krankentagegeld

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    Krankentagegeld

    Hallo. Ich war das Jahr 2011 komplett Arbeitsunfähig. Habe dementsprechend Krankengeld von der Krankenkasse und der Rentenversicherung bekommen und alles angegeben. Zusätzlich habe ich auch für mehrere Wochen von einer privaten Krankenversicherung Krankentagegeld bekommen. Meine Frage: Muss ich das Krankentagegeld von der privaten Krankenversicherung auch angeben, und wenn ja wo?

    MFG

    Christian R

    #2
    AW: Krankentagegeld

    Das Krankentagegeld der PKV ist komplett steuerfrei, es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Damit muss es bei der ESt überhaupt nicht angegeben werden.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Krankentagegeld

      okay. danke für deine antwort

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        #4
        AW: Krankentagegeld

        Hallo! Ich bin neu hier und finde leider nicht heraus, wie man eine neue Frage posten kann. Deshalb hänge ich mich jetzt mit meiner Frage hier an, zumal das Thema ja genau paßt.

        Frage 1: Ehemann ist hauptberuflich Arbeitnehmer, nebenberuflich selbständiger Gutachter. Privat krankenversichert. Er hat eine private Krankentagegeldversicherung, da die Arbeitgeber die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kürzlich aufgrund der neuen Tarifverträge reduziert haben. Wo trägt er nun die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung ein? Anlage Vorsorgeaufwand/Zeile 35? Oder gibt es eine Möglichkeit, die Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgaben für selbständige Tätigkeit anzugeben? Das macht er ja mit seiner Unfallversicherung zu 50% auch.

        Frage 2 (ähnlich): Ehefrau ist hauptberuflich und ausschließlich selbständig. Private Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung. PKV in Anlage Vorsorgeaufwand/Zeile 35. Beiträge zur Krankentagegeldversicherung als betrieblich bedingt absetzbar?

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          #5
          AW: Krankentagegeld

          Jetzt habe ich herausgefunden wie man ein neues Thema erstellt. Diese Frage von mir braucht hier also niemand mehr zu beantworten, ich habe damit einen neuen Thread aufgemacht.

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