Hallo. Ich war das Jahr 2011 komplett Arbeitsunfähig. Habe dementsprechend Krankengeld von der Krankenkasse und der Rentenversicherung bekommen und alles angegeben. Zusätzlich habe ich auch für mehrere Wochen von einer privaten Krankenversicherung Krankentagegeld bekommen. Meine Frage: Muss ich das Krankentagegeld von der privaten Krankenversicherung auch angeben, und wenn ja wo?
MFG
Christian R
MFG
Christian R
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