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Anlage UR

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    Anlage UR

    Hallo,

    ein deutscher Einzelunternehmer hatte 2011 folgende (fiktive) Umsätze:

    - 10.000 Euro in Deutschland mit 19% USt
    - 5.000 Euro in EU-Ländern 19% USt
    - 2.500 Euro in Drittländern mit "0% USt"

    Die Umsätze von DE + EU gibt er einfach zusammengefasst im normalen USt-Formular an?

    Und die Drittländer-Umsätze in der Anlage UR? Wo genau da?

    Oder kommt auf das normale USt-Formular nur die deutschen Umsätze und EU + Drittländer auf Anlage UR?

    Danke,
    Steuerbar

    #2
    AW: Anlage UR

    Zitat von Steuerbar Beitrag anzeigen
    ein deutscher Einzelunternehmer
    Um wen handelt es sich denn? Weiß er nicht wie steuerfreie Umsätze erklärt werden?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage UR

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Um wen handelt es sich denn? Weiß er nicht wie steuerfreie Umsätze erklärt werden?
      Ist eine rein fiktive Frage, also bitte nicht "geh zum Steuerberater" empfehlen

      Ich setz noch eins drauf:

      Was macht der fiktive Einzelunternehmer eigentlich, wenn er als Kleinunternehmer besteuert wird? Das normale USt-Formular müßte er ja gar nicht abgeben, folglicherweise auch nicht Anlage UR?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage UR

        Doch!
        In der Jahresteuererklärung.
        Und dort garantiert keine fiktiven Beträge.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage UR

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          In der Jahresteuererklärung.
          Im USt-Formular hat er ja aber nichts auszufüllen, da Kleinunternehmer.

          Und somit fällt die Verknüpfung von USt-Formular zu Anlage UR ja weg.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage UR

            Auch Kleinunternehmer müssen eine Jahressteuererklärung abgeben, mit allen, (auch fiktiven), Umsätzen.

            Ist eine rein fiktive Frage, also bitte nicht "geh zum Steuerberater" empfehlen

            Ich denke, der Gang dorthin macht Sinn.
            Zuletzt geändert von stiller; 21.04.2012, 21:44. Grund: Rechtschreibung
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Anlage UR

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Auch Kleinunternehmer müssen eine Jahressteuererklärung abgeben, mit allen, (auch fiktiven), Umsätzen.
              Aber doch keine USt-Erklärung!? Davon rede ich hier doch die ganze Zeit...

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage UR

                Und ich rede die ganze Zeit von Umsatzsteuerjahreserklärung!

                NICHT UMSATZSTEUERVORANMELDUNG!

                Reden ich deutsch, nix verstehen?:
                Steuerberata hat krasse Antwort.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                  #9
                  AW: Anlage UR

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Und ich rede die ganze Zeit von Umsatzsteuerjahreserklärung!

                  NICHT UMSATZSTEUERVORANMELDUNG!

                  Reden ich deutsch, nix verstehen?:
                  Steuerberata hat krasse Antwort.
                  Wer redet von der Voranmeldung?!?!

                  Ich rede ebenfalls von der USt-Jahreserklärung!!!

                  Und jetzt erklären Sie bitte mal warum man diese als Kleinunternehmer abgeben MUSS, obwohl er von der USt befreit ist!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage UR

                    Bitte gehen Sie zum "fiktiven" Steuerberater, da Ihre Frage mit Elster absolut und nicht "fiktiv" nichts zu tun hat.

                    Soviel noch: Kleinunternehmer sind solange klein, bis sie grosse Umsätze haben, und deshalb nicht mehr klein sind, und das wird an der Umsatzsteuerjahreserklärung festgestellt.

                    Gute Nacht
                    Meine Freiwilligkeit endet hier.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                      #11
                      AW: Anlage UR

                      Die Frage hat sehr wohl was mit Elster zu tun, siehe Ausgangsfrage oben!

                      Diese Zahlen wären auch anhand der EÜR oder Anlage G ersichtlich.

                      Na außer sinnlosen Posts hast Du ja nicht weitergeholfen...

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage UR

                        Na außer sinnlosen Posts hast Du ja nicht weitergeholfen..

                        Bitte suchen Sie sich schnellstmöglich einen Steuerberater und verschonen uns mit Ihren Ergüssen.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                          #13
                          AW: Anlage UR

                          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                          Bitte suchen Sie sich schnellstmöglich einen Steuerberater
                          ist nicht notwendig.

                          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                          und verschonen uns mit Ihren Ergüssen.
                          und bitte posten sie nur noch wenn sie zum thema was sagen können... nicht nur aus langweile

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage UR

                            Nur so aus Langerweile:

                            Weisst Du überhaupt noch, was Du gefragt hast?
                            Ich bin nicht Dein Finanzamt.
                            Wenn Du Dich auskot.. willst, bitteschön.
                            Fakt bleibt, auch Kleinunternehmer müssen eine Jahreserklärung abgeben, da kannst Du mich beleidigen, wie Du willst, es bleibt eine Tatsache.

                            Wer die Anlagen G, EÜR und Umsatzsteuer sowas von durcheinanderhaut, sollte besser (bitte nicht ?) aber doch! Steueerberatung in Anspruch nehmen.

                            Die ELSTER kann nichts für.

                            Schönes stressiges WE!
                            Zuletzt geändert von stiller; 21.04.2012, 23:37. Grund: Anlage G und EÜR
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Anlage UR

                              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                              Weisst Du überhaupt noch, was Du gefragt hast?
                              natürlich, aber dazu hat bisher keiner etwas geschrieben.

                              stattdessen offtopic ohne ende.

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