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bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

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    bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

    hallo!

    sitze hier schon seit stunden und finde einfach keine zeile wo ich die beschäftigungsdauer eintragen kann.
    kann mir jemand helfen???
    Zuletzt geändert von arekzegarek; 22.04.2012, 20:05.

    #2
    AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

    anlage N, lohnsteuerbescheinigung, ggf. mehrere hinzufuegen und einfach die vorliegenden abtippen.

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      #3
      AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

      okay das sit super.jetzt hab ich allerdings nur eine von meinem arbeitegeber für das jahr 2010 bekommen.sollte ich zwei haben????

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        #4
        AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

        was steht denn da fuer ein zeitraum drauf?
        ist der arbeitgeber der gleiche für ausbildung und anschliessende beschaeftigung?
        wenn identisch ist womöglich sowohl ausbildungsverguetung wie auch anschliessender lohn auf der gleichen lohnsteuerbescheinigung bescheinigt... dann kann man natuerlich auch nur die eine bescheinigung abtippen. das ein wechsel stattfand ist insofern nicht von interesse, nur das alle einkommen angegeben werden. (ausbildungsverguetung ist auch einkommen)

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          #5
          AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

          betrieb ist weiterhin der gleiche.
          also einfach alles in ein formular abtippten?
          woher will das finanzamt wissen das ich weniger als 6 monate steuerpflichtig war?

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            #6
            AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

            Zitat von arekzegarek Beitrag anzeigen
            woher will das finanzamt wissen das ich weniger als 6 monate steuerpflichtig war?
            Wie kommst Du denn da drauf? Die Steuerpflicht erstreckt sich immer auf das ganze Kalenderjahr!

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              #7
              AW: bis 07.06 ausbildung und ab 08.06 beschäftigt...

              was bringt sie zu der ansicht, das man weniger als 6 monate steuerpflichtig sein kann bzw. das sie dies waren?

              jedes einkommen ist steuerpflichtig. ausbildungsverguetung ist einkommen, siehe oben, und unterliegt selbstverstaendlich der steuerpflicht.
              haeufig ist dies monatlich gesehen jedoch so gering, das es unter dem grundfreibetrag liegt und deswegen keine lohnsteuer abgezogen wird, das heisst aber nicht, das es kein steuerpflichtiges einkommen darstellt.

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