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Anlage KAP

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    Anlage KAP

    Hallo, ich habe leider nichts in der Suchfunktion gefunden:
    Meine beiden Söhne haben je ein Sparbuch - nur in welche Anlage KAP trage ich die Erträge ein? Die Sparbücher lauten auf die Jungs.

    Vielen Dank im Voraus!

    Sepp

    #2
    AW: Anlage KAP

    Die Zinsen haben bei den Eltern nichts zu suchen.

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Danke, davon bin ich ja selbst schon ausgegangen; aber in den auszuwählenden Formularen von Elster Online gibt es eine Anlage KAP für den Steuerpflichtigen und eine Anlage KAP für die Ehegattin. Eine Anlage KAP für die Kinder gibt es ja so nicht.

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Und wo ist nun das Problem ?

        Manche Aussagen verstehe ich nicht.

        Vielleicht altersbedingt.

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Ich dachte, die Frage wäre ganz einfach: in welche Anlage trage ich die Kapitalerträge der Kinder ein?

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            #6
            AW: Anlage KAP

            nirgendwo, die haben eine eigene Steuererklärung abzugeben, die dann von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.

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              #7
              AW: Anlage KAP

              wenn sie denn überhaupt eine abgeben müssen oder wollen.....

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                #8
                AW: Anlage KAP

                Hallo Da_Sepp,

                wurden denn überhaupt Steuern abgeführt?

                Und wenn ja, warum? Es gibt doch Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen. Oder seid ihr Millionäre?

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Ach, wenn wir Millionäre wären, dann würde ich mich nicht selbst um die Steuererklärung kümmern ;-)
                  Das Problem hat sich erledigt, weil die Bank eine falsche Steuerbescheinigung erstellt hat.
                  Danke dennoch an alle!

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                    #10
                    AW: Anlage KAP

                    Es spielt zwar hier keine Rolle mehr, aber für die Prüfung auf Kinderfreibetrag/ Kindergeld ist es bei einem über 18 Jahre alten Kinder schon interessant, welche Einkünfte es hatte.

                    Hilfetext Anlage Kind Zeile 14: Für Kinder über 18 Jahre kann ein Freibetrag für Kinder nur dann gewährt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Der Betrag von 7.680 Euro vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung an keinem Tag vorgelegen haben.

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