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Kosten für Fortbildung

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    Kosten für Fortbildung

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Meine Frau war früher als Bürokauffrau tätig, und hat letztes Jahr als selbständige Tagesmutter gearbeitet. In dieser Zeit hat sie sich aber auch noch, weil Tagesmutter nicht die Arbeit bis zur Rente sein soll, für ihren alten Beruf fortgebildet. Diese Fortbildung dient somit nicht der aktuelle Tätigkeit (der Selbstständigkeit). Wie können wir diese Kosten trotzdem von der Steuer absetzen? Wo können wir diese Fortbildungskosten eintragen?

    Gruß
    Christian

    #2
    AW: Kosten für Fortbildung

    Seite 2 der Anlage N, Zeile 45. Am Besten so erläutern, wie hier.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten für Fortbildung

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Seite 2 der Anlage N, Zeile 45.
      Und alles andere auf der Anlage N leer lassen? Die wird doch bei selbstständiger Arbeit sonst nicht benötigt, richtig?

      Christian

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten für Fortbildung

        richtig, so dürfte es funktionieren.

        Kommentar

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