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Fehler bei der Steuerberechnung?

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    Fehler bei der Steuerberechnung?

    Habe soeben den Einkommenssteuerbescheid für 2011 erhalten und bin völlig ratlos.

    Wie in jedem Jahr habe ich die Erklärung über ELSTER erledigt, wie in jedem Jahr wurden alle meine Angaben akzepiert, bisher entsprach die Berechnung der Steuerrückzahlung fast centgenau der ELSTER-Berechnung, nur dieses Mal nicht.

    Die laut Bescheid festgesetzte Steuer liegt fast 2.500 Euro höher als die von ELSTER berechnete, dementsprechend niedriger fällt die Rückzahlung aus.

    Alle anderen Zahlen des Bescheids und der von uns eingereichten Erklärung sind identisch.

    Deshalb zwei Fragen an die "Forumsgemeinde": Wie kann eine solche Abweichung entstehen und wie muss ich meinen Einspruch begründen?

    Vielen Dank im voraus für jegliche Hilfe!

    #2
    AW: Fehler bei der Steuerberechnung?

    Es hilft wahrscheinlich nur, Zahl für Zahl ganz genau zu vergleichen. Vielleicht haben Sie oder das FA ein Vorzeichen verwechselt und ein Verlust wird zu einem Gewinn. Wenn alles gleich ist, sollte auch das Gleiche rauskommen.

    Ein beliebter Fehler der Bürger ist auch bei den Vorsorgeaufwendungen bei der Frage nach steuerfreien AG-Zuschüssen zur Krankenversicherung nein statt ja anzukreuzen.

    Im Zweifel einfach mal beim FA anrufen.

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      #3
      AW: Fehler bei der Steuerberechnung?

      Danke, Kloebi, für die schnelle Antwort.

      Inzwischen habe ich den wesentlichen Unterschied zwischen ELSTER-Formular und Bescheid entdeckt. Die "Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" ist im Bescheid nur etwa halb so groß wie in der Berechnung von ELSTER-Formular. Das führt zu einer deutlichen Erhöhung des zu versteuernden Einkommens und dementsprechend höherer Steuer.

      Wir sind beide Angestellte im Öffentlichen Dienst, verdienen fast gleich viel und sind freiwillig in der GKV. Deswegen sieht die Hälfte der Summe so aus, als wäre einer von uns "vergessen" worden. Auch in den vergangenen Jahren waren die Summen an dieser Stelle stets etwa doppelt so groß.

      Nochmal zu meiner zweiten Frage: Kann ich den Einspruch so begründen, dass ich einen Berechnungsfehler vermute? Wird dem dann nachgegangen?

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        #4
        AW: Fehler bei der Steuerberechnung?

        ja, natürlich wird dem nachgegangen. Wenn wirklich etwas vergessen wurde, reicht vielleicht auch ein Anruf.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler bei der Steuerberechnung?

          Herzlichen Dank!

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