Ich bin seit Febr. 2011 Pensionär, habe gerade den Bescheid für 2011 bekommen und eine Diskrepanz zwischen dem Bescheid vom FA und der selbst erstellten Lohnsteuerberechnung durch Elster festgestellt. Elster gewährt bei der Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Freibeträge für Versorgungsbezüge, einen Pauschbetrag für Versorgungsbezüge und einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und zieht sie vom Bruttoarbeitslohn ab. Auf dem Bescheid vom FA werden nur gewährt Freibeträge für Versorgungsbezüge und ein Pauschbetrag für Versorgungsbezüge, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Irrt sich Elster oder das FA? Danke für Ihre Hilfe.
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Falsche Berechnung durch Elster?
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AW: Falsche Berechnung durch Elster?
Hallo,
>>>Ich bin seit Febr. 2011 Pensionär
Wurde denn im Januar - oder auch in anderen Monaten - noch normal auf Lohnsteuerkarte gearbeitet?
Wenn ja, dann gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag auch, und zwar in voller Höhe (maximal aber der komplette Lohn, falls das weniger als 1000 Euro war).
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine jährliche Pauschale und wird NICHT auf den Monat heruntergerechnet.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Falsche Berechnung durch Elster?
Hallo Stefan, zunächst einmal danke für die Antwort. Ich war im Januar 2011 noch in der Passivphase der Altersteilzeit und bin ab Februar "richtig" pensioniert. Wenn ich dich richtig verstehe, müsste mir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag voll zustehen, also 1000,-, die Freibeträge für Versorgungsbezüge zu 11/12. Richtig? So hat Elster das m.E. getan. Nochmals Dank und Grüße
mercamus
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AW: Falsche Berechnung durch Elster?
Hallo mercamus,
>>>Ich war im Januar 2011 noch in der Passivphase
Das heißt doch, dass du sowohl eine Lohnabrechnung (incl. Steuerabzug) und am Ende auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hast, oder?
Im ersten Schritt würde ich nun auch - wie schon von holzgoe empfohlen - den Sachbearbeiter kontaktieren und um Erklärung bitten.
Dazu nochmal eine Nachfrage: Steht denn in dem Bescheid bei den Erläuterungen nichts zu dem gestrichenen Pauschbetrag? Denn das Finanzamt muss jede nennenswerte Abweichung von der Erklärung begründen; wenn das fehlt so ist das alleine schon ein Grund zum Einspruch.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Falsche Berechnung durch Elster?
Hallo Stefan, ich habe drei Lohnsteuerbescheinigungen (für Jan, Feb - Okt, Nov - Dez), auf der ersten ist Zeile 8 (in 3 enthaltenen Versorgungsbezüge) leer, auf den anderen steht in 8 der gleiche Betrag wie in Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn). In den Erläuterungen am Ende des Bescheides steht nichts zur Streichung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Ich vermute, dass von irgendwem oder -was nicht bemerkt worden ist, dass ich im Januar noch nicht pensioniert war. Andererseits: Wieso merkt Elster das, das Programm beim FA aber nicht? Dorthin sind meine Lohnsteuerbescheinigungen doch elektronisch übermittelt worden.
Ich glaube, ich lege am besten Einspruch ein. Danke
mercamus
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