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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen

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    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen

    Guten Tag,

    ich möchte gerne einen Modernisierungsaufwand (neue Haustür) in meiner Steuererklärung geltend machen. Habe schon rausgefunden, dass dies in den

    Hauptvordruck, Seite 3, Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen

    gehört. Darüber hinaus ist mir bewusst, dass ich nur die Lohnkosten ansetzen darf. Nun zu meiner Frage.

    Nur "Lohnkosten" oder "Lohnkosten + 19% MwSt."?

    Danke für die Hilfe im Voraus.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistunge

    Da man als Privatmann die 19% Umsatzsteuer nicht irgend wo anders (Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung) geltend machen, "Lohnkosten + 19% MwSt."!

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistunge

      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. :-)

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistunge

        Hallo,

        >>>Darüber hinaus ist mir bewusst, dass ich nur die Lohnkosten ansetzen darf.

        Das ist nicht ganz richtig bzw. nicht vollständig, die Fahrtkosten und die Entsorgungskosten gehören auch noch dazu.

        'Ordentliche' Handwerker weisen mittlerweile den absetzbaren Betrag auch extra in der Rechnung aus, vielleicht mal nachschauen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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