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[Ankündigung] Neue Version 1.2.1 der BSB-Mitteilung veröffentlicht.

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    [Ankündigung] Neue Version 1.2.1 der BSB-Mitteilung veröffentlicht.

    Zum Versenden von Mitteilungen zu berichtigten Steuerbescheinigungen wurde die Version 1.2.1 der Software BSB-Mitteilung zur Verfügung gestellt.
    Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
    • Die ELSTER-Komponente ERiC 41.2 wurde eingebaut. Damit ist ein Versand auch nach der Mindestversionserhöhung 2025 möglich.
    • Aktualisierung der JAVA Runtime auf Version 17.
    • Korrektur in der Verarbeitung von Zertifikatspfaden.
    • Korrektur für Fehler bei Eingabe einer falschen PIN.
    Die aktuellste Version des Programms steht für Windows, macOS oder GNU/Linux auf der ELSTER-Webseite unter den folgenden Links zur Verfügung:

    * Windows: BSBMitteilung-1.2.1-windows.zip
    * macOS: BSBMitteilung-1.2.1-macos.zip
    * GNU/Linux: BSBMitteilung-1.2.1-linux.zip

    Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Programm wenden Sie sich bitte über dieses Anwenderforum in einem eigenen Beitrag an den Support.

    #2
    Guten Tag, eine Frage: Bis wann muss die aktuelle Version vom 17.01.2025 umgesetzt sein? D.h., wie lange ist die letzte Version noch lauffähig? Und warum wird eine neue Version eingeführt, wenn das Formular im 2. Quartal 2025 in ELSTER integriert wird? Vielen Dank!

    Kommentar


      #3
      Hallo M.Heinemann,

      die Mindestversionserhöhung wird voraussichtlich am 28.04.2025 sein. Ab dann wird eine Übermittlung mit der BSBMitteilung-1.1.2 nicht mehr möglich sein.
      Das Formular wird erst nach der Mindestversionserhöhung in Mein ELSTER integriert.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank! Können Sie hier bitte informieren, falls sich noch eine Änderung bei den Planungen zur Mindestversion ergibt? Ich habe jetzt erfahren (natürlich nur auf Nachfrage!!), dass sich die Umstellung auf MEIN ELSTER auf unbestimmte Zeit verschieben wird. Die Einrichtung eines Newsletters wäre eine große Erleichterung für sehr viele nutzende Unternehmen, die zur Berichtigung einer Steuerbescheinigung verpflichtet sind. Von daher kann es m.E. nicht angehen, dass man den Informationen hinterherlaufen muss.

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