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Fehler beim Validieren von Daten eines Steuerausländers im BSB-Portal

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    Fehler beim Validieren von Daten eines Steuerausländers im BSB-Portal

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    uns liegt ein Korrekturfall eines Steuerausländers vor, der eine BSB-Mitteilung auslöst.
    Beim Validieren der Daten verweist das Programm auf das Pflichtfeld "Bundesland" im Reiter "betroffener Fall".

    Der Hinweis "Das Bundesland, in dem der Wohnort der natürlichen Person liegt, muss angegeben werden" erscheint.
    Unser Kunde ist Steuerausländer, der in den USA ansässig ist und demnach keine inländische Adresse hat.

    Auch die Auswahl "leer" im Feld "Bundesland" führt zu dieser Fehlermeldung, s. Beispiel:


    image.png

    Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

    Freundliche Grüße

    #2
    Hallo,
    die Frage wurde an die Fachseite weitergeleitet.

    Viele Grüße.

    Kommentar


      #3
      Die Antwort von der Fachseite:

      Aus steuerfachlicher Sicht ist es ohne weitere Bedeutung, in welchem Bundesland ein Adressat der Steuerbescheinigung wohnhaft ist. In den amtlichen Mustern I-III der Steuerbescheinigungen ist die Abfrage des Bundeslandes daher auch nicht enthalten. Anhand der Adresse wäre das Wohnsitz-Bundesland des Bankkunden ohnehin ermittelbar. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass die Angaben des Bescheinigungserstellers nicht zwingend aktuell sein müssen.

      Die Berechnung der Kirchensteuer (8% in Bayern und Baden-Württemberg; 9% in den übrigen Ländern) erfolgt im Abzugsverfahren auf Bankenebene und kann im Festsetzungsverfahren überprüft bzw. korrigiert werden. Die Angabe des Bundeslands in einer berichtigten Steuerbescheinigung wäre selbst in diesen Fällen ohne Belang, da im Festsetzungsverfahren die Daten aus GINSTER berücksichtigt werden.


      Mit freundlichen Grüßen
      KMV-Support

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Es handelt sich hier aus unserer Sicht aber vielmehr um ein technisches Problem:
        Durch die Steuerausländereigenschaft findet eben unabhängig vom Bundesland kein Einbehalt von Kapitalertragsteuer bzw. Kirchensteuer statt, denn der Adressat der Steuerbescheinigung ist in keinem Bundesland wohnhaft, sodass die (technisch verpflichtende) Auswahl des Feldes "Bundesland" zwangsläufig zu einer inhaltlich fehlerhaften Meldung führt.

        Nach unserem Kenntnisstand ist es technisch aber möglich, ein beliebiges Bundesland auszuwählen und ggfs. zusätzlich in den Erläuterung den Sachverhalt genauer zu beschreiben, um die Validierung und anschließende Übermittlung zu ermöglichen.

        War Ihre Antwort dahingehend zu verstehen?

        Freundliche Grüße

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          die Angabe des Bundeslandes im Tab "Betroffener Fall"-"Natürliche Person" wird nicht in den fachlichen Daten verwendet,
          sondern tatsächlich "nur" für den Versand benötigt.

          Ich versuche zu klären ob hier ein beliebiges Bundesland angegeben werden kann, oder ob hier tatsächlich auch ein Versand ohne Angabe eines Bundeslands erlaubt werden soll.

          Viele Grüße

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