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Werbungskosten für eine noch nicht fertiggestellte Eigentumswohnung, wo angeben?

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    Werbungskosten für eine noch nicht fertiggestellte Eigentumswohnung, wo angeben?

    Anlage V: noch nicht fertiggestellte Wohnung, letztes Jahr gekauft. Wo gebe ich die Werbungskosten an (Notarkosten etc)? Die Wohnung soll vermietet werden.
    Zuletzt geändert von Hilberth; 10.08.2020, 16:10. Grund: Ergänzung

    #2
    Hallo,

    zum vermieten?
    In deinem gewählten Forum-ELSTER Anwender Forum- besteht da keine Möglichkeit

    Gruß FIGUL

    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wo gebe ich die Werbungskosten an (Notarkosten etc)?
      Notarkosten beim Kauf rechnen zu den Anschaffungskosten und die AfA beginnt bekanntlich erst mit der Fertigstellung.

      Nur Notarkosten für eine Grundschuldbestellung könntest du vorab als Geldbeschaffungskosten geltend machen. Die Zeilen sind beschriftet!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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