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Umlagen Vermietung - Anlage V. Zeilen13

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    Umlagen Vermietung - Anlage V. Zeilen13

    Ich habe zwei Wohnungen vermietet. Nun nach dem Ausdruck der Steuererklärung 2019, habe ich festgestellt, dass die Umlagen die ich von den Mietern für Ihren eigenen Verbrauch
    zurück gefordert habe ( Zeile 13- Umlagen und sonstige Einnahmen ), auf die Summe der Mieteinnahmen angerechnet wurde, obwohl es doch nur ein Durchgangsposten ist.
    Somit werden diese Umlage Summen versteuert. Das finde ich nicht für richtig. Wer kann mich betreffs Zeile 13 Anlage V. aufklären. Ich nehme an ich habe da einen Interpretationsfehler gemacht.
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Hallo,

    Was heisst Durchgangsposten.
    Deine Einnahmen haben sich erhöht
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wieso ist das ein Durchgangsposten ? Hast du denn die Ausgaben bei den Nebenkosten nicht als Werbungskosten erklärt ?

      Dafür gibt es doch in der Anlage V extra die Zeile 48. Da erklärt man von der Grundsteuer bis zu den Heizungskosten alle Ausgaben,

      auch die, die über die Umlagen ganz oder teilweise an die Mieter weiterverechnet werden. Da gibt es in der Regel ja einen Zeitversatz.

      Womit hast du denn die Erklärung für 2019 erstellt ? Hier bist du nämlich im falschen Unterforum gelandet
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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