Echte "Minijobs" welche über die Knappschaft abgerechnet werden, haben in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nichts verloren (es sei denne s werden mehrere nebeneinander ausgeübt). Normalerweise erkennt das FA solche Fehleintragungen auf Grund der fehlenden Jahreslohnsteuerbescheinigung (muss der AG bei normal Beschäftigten elektronisch an das FA übermitteln) und berichtigt dies von sich aus.
Kontrolliere mal deine/eure Steuerbescheide der letzten Jahre ob für dich überhaupt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Bescheid ausgewiesen wurden.
Falls ja, stelle einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt auf Änderung. Ob dieser Erfolg hat, kann ich jedoch nicht versprechen... das muss dein FA bzw. euer zuständiger Bearbeiter entscheiden.
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Keine Ankündigung bisher.
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Ein Gast antworteteZitat von Frosch93 Beitrag anzeigenIch glaube ihr habt meine Frage falsch verstanden.Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigenJetzt haben wir einen Antrag für Elterngeld eingereicht und da kam heraus, dass er meinen Mini-Job unter „nicht selbstständige Tätigkeit“ eingegeben hat. Das sei laut Elterngeldstelle falschZitat von Frosch93 Beitrag anzeigendas in der Steuererklärung, die mein Mann online über Elster macht, ein Fehler ist. Er hat in der Steuererklärung meinen Minijobs angegeben und der gehört da ja aber nicht rein.
Ich frage mich allerdings, was die Elterngeldstelle mit Deiner Steuererklärung zu tun hat, aber das ist eine andere Frage, und die gehört hier nun wirklich nicht hin.
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Ich glaube ihr habt meine Frage falsch verstanden. Den Antrag auf Elterngeld hab ich angegeben. Dabei kam nur heraus das in der Steuererklärung, die mein Mann online über Elster macht, ein Fehler ist. Er hat in der Steuererklärung meinen Minijobs angegeben und der gehört da ja aber nicht rein. Uns wurde jetzt gesagt dass man das eventuell korrigieren muss. Und da ich das jetzt wieder allein mache, wollte ich nur wissen ob hier jemand weiß wo im Portal man das machen kann. Und ob man es wirklich machen muss. Oder ob es reicht wenn ich es beim nächsten mal einfach nicht mehr angebe.
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Ein Gast antworteteZitat von FIGUL Beitrag anzeigenSuch mal im Internet. Antrag ElterngeldAngehängte Dateien
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Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigenWo muss ich dann hin?
auf keinen Fall in ein Forum für elektronische Steuererklärung.
Was hat dein Antrag mit der Steuererklärung zu tun
Such mal im Internet. Antrag Elterngeld
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Änderungen
Die letzten drei Jahre hat mein Mann meine Steuererklärung gemacht. Jetzt haben wir einen Antrag für Elterngeld eingereicht und da kam heraus, dass er meinen Mini-Job unter „nicht selbstständige Tätigkeit“ eingegeben hat. Das sei laut Elterngeldstelle falsch und müsse geändert werden, damit es da keinen Ärger gibt. Weiß jemand wie man das ändert, ob man es überhaupt ändern muss oder man es einfach beim nächsten mal anders macht.? Könnt ihr mir helfen?
Viele GrüßeStichworte: -
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