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    Die letzten drei Jahre hat mein Mann meine Steuererklärung gemacht. Jetzt haben wir einen Antrag für Elterngeld eingereicht und da kam heraus, dass er meinen Mini-Job unter „nicht selbstständige Tätigkeit“ eingegeben hat. Das sei laut Elterngeldstelle falsch und müsse geändert werden, damit es da keinen Ärger gibt. Weiß jemand wie man das ändert, ob man es überhaupt ändern muss oder man es einfach beim nächsten mal anders macht.? Könnt ihr mir helfen?

    Viele Grüße

    #2
    Hallo,

    da bist du hier total verkehrt
    Gruß FIGUL

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      #3
      Wo muss ich dann hin?

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        #4
        Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigen
        Wo muss ich dann hin?
        Hallo,

        auf keinen Fall in ein Forum für elektronische Steuererklärung.
        Was hat dein Antrag mit der Steuererklärung zu tun
        Such mal im Internet. Antrag Elterngeld
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Such mal im Internet. Antrag Elterngeld
          Das kann doch alles nicht so schwer sein: Auf dieser Seite https://familienportal.de/familienpo...rmulare-126232 gibt es die Antragsformulare, unterteilt nach Bundesland. Nun kenne ich Dein Bundesland nicht, aber für mein Bundesland ist das dieser Antrag: https://www.mkffi.nrw/sites/default/...anuar_2021.pdf. Das Formular kannst Du am PC ausfüllen. Übrigens: auf Seite 5 des Antrages für mein Bundesland gibt es unter "15" eine Rubrik, die heißt: "Tätigkeit/Einkommen im Bezugszeitraum". Und was finden wir da im 3. Absatz? Die Frage nach u. a. Minijob, sh. auch beiliegender Bildschirmdruck.
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von ; 04.08.2021, 13:16.

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            #6
            Ich glaube ihr habt meine Frage falsch verstanden. Den Antrag auf Elterngeld hab ich angegeben. Dabei kam nur heraus das in der Steuererklärung, die mein Mann online über Elster macht, ein Fehler ist. Er hat in der Steuererklärung meinen Minijobs angegeben und der gehört da ja aber nicht rein. Uns wurde jetzt gesagt dass man das eventuell korrigieren muss. Und da ich das jetzt wieder allein mache, wollte ich nur wissen ob hier jemand weiß wo im Portal man das machen kann. Und ob man es wirklich machen muss. Oder ob es reicht wenn ich es beim nächsten mal einfach nicht mehr angebe.

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              #7
              Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigen
              Ich glaube ihr habt meine Frage falsch verstanden.
              Die Frage war auch zum Falschverstehen angetan, denn Du hast in Deiner Eröffnung geschrieben:
              Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigen
              Jetzt haben wir einen Antrag für Elterngeld eingereicht und da kam heraus, dass er meinen Mini-Job unter „nicht selbstständige Tätigkeit“ eingegeben hat. Das sei laut Elterngeldstelle falsch
              Für mich heißt das, Ihr habt in dem Antrag für das Elterngeld etwas eingetragen, was da angeblich nicht reingehört. Nun gut, so ist es also wohl nicht.
              Zitat von Frosch93 Beitrag anzeigen
              das in der Steuererklärung, die mein Mann online über Elster macht, ein Fehler ist. Er hat in der Steuererklärung meinen Minijobs angegeben und der gehört da ja aber nicht rein.
              Stimmt. Denn die Minijobs werden Dir ja nicht versteuert. Deshalb, beim nächsten Mal einfach nicht angeben, dann ist der Kuchen gegessen.

              Ich frage mich allerdings, was die Elterngeldstelle mit Deiner Steuererklärung zu tun hat, aber das ist eine andere Frage, und die gehört hier nun wirklich nicht hin.

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                #8
                Vielen Dank!

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                  #9
                  Echte "Minijobs" welche über die Knappschaft abgerechnet werden, haben in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nichts verloren (es sei denne s werden mehrere nebeneinander ausgeübt). Normalerweise erkennt das FA solche Fehleintragungen auf Grund der fehlenden Jahreslohnsteuerbescheinigung (muss der AG bei normal Beschäftigten elektronisch an das FA übermitteln) und berichtigt dies von sich aus.

                  Kontrolliere mal deine/eure Steuerbescheide der letzten Jahre ob für dich überhaupt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Bescheid ausgewiesen wurden.
                  Falls ja, stelle einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt auf Änderung. Ob dieser Erfolg hat, kann ich jedoch nicht versprechen... das muss dein FA bzw. euer zuständiger Bearbeiter entscheiden.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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