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Grundsteuer-Erklärung 2022 Eigener Forum-Bereich?

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das steht aber in der Pressemitteilung des Ministeriums anders drin. Dort heißt es nämlich:

    Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer.
    Hallo,

    das steht unter Punkt 15 und unter Punkt 13 steht:

    Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.

    Aber warten wier es ab
    Gruß FIGUL

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      #17
      Das ist aus dem Webinar von Buhl. Muss natürlich nicht in Stein gemeißelt sein.

      vlcsnap-2022-02-25-15h41m30s513.png

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        #18
        Nachdem jetzt immer Bundesländer Informationen zur Grundsteuerreform veröffentlichen, habe ich mich heute mal ein wenig durchgeklickt.

        Ein ELSTER-Thema wird das nur in Bezug auf Neuregistrierungen werden. Die Formulare selbst, die teilweise bereits veröffentlicht wurden,

        geben für die elektronische Steuererklärung nichts her. Es wird ja dort weder etwas gerechnet, noch sind intensive Plausibilitätsprüfungen

        zu erwarten, es müssen eigentlich nur Daten zu Lagen, Größen, Baujahren von Gebäuden, Wohnflächen usw. erfasst werden. Je nach

        Bundesland sind das mal mehr, mal weniger Daten. Es wird zur Beschaffung dieser Daten unterschiedliche Hilfestellungen geben, aber bei

        der Datenbeschaffung kann das Forum hier ja nicht wirklich helfen. Spricht objektiv also nicht für die Einrichtung eines eigenen Unterforums.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          1964 wude in der Bundesrepublik eine Hauptfeststellung zum Grundstück durchgeführt. In den 70ern wurde sie vollzogen. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/BewG.pdf. Im "sogenannten Beitrittsbebiet" ab1990 galt aber noch immer das Reichsbewertungsgesetz 1935 und die DDR-Durchführungsverordnungen. Die Kollegen/innen sind dem Wirrwar nicht zu beneiden.
          Es wird Druck gemacht - was damals Jahre dauerte, soll nun in Monaten erfolgreich sein.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #20
            Es wird Druck gemacht - was damals Jahre dauerte, soll nun in Monaten erfolgreich sein.
            Die Monate beziehen sich auf die Abgabe der Erklärungen, nicht auf die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte.

            Ich glaube nicht, dass da vor 2023 irgendetwas verbeschieden wird. Die Grundsteuer selbst wird erst ab 2025 nach den neuen Werten erhoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hier eine Info zu den Informationsschreiben der Länder: https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_563162.html

              Und hier die Landingpage zum Thema insgesamt: https://grundsteuerreform.de/
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                Hallo,

                eine Frage, die ich nirgendwo beantwortet finde: Kann ich als Steuerberater mit einem Beraterprofil für eine Vielzahl von Mandanten die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag einreichen?

                Freundliche Grüße

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Sedam Beitrag anzeigen
                  eine Frage, die ich nirgendwo beantwortet finde: Kann ich als Steuerberater mit einem Beraterprofil für eine Vielzahl von Mandanten die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag einreichen?
                  Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Bei der Einkommensteuererklärung (und anderen) macht man das ja schließlich auch so.

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                    #24
                    Kann ich als Steuerberater mit einem Beraterprofil für eine Vielzahl von Mandanten die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag einreichen?
                    Aber sicher, das ist kein Problem. Die Identifizierung der Erklärungen erfolgt über das Einheitswertaktenzeichen und die Angaben zu den Eigentümern

                    Nach meiner Kenntnis wird es auch kommerzielle Programmangebote für Steuerberater geben. Ob die wirklich Vorteile haben, kann ich aber nicht sagen.

                    In vielen Bundesländern werden bestimmte Daten kostenlos im Internet bereitgestellt. Was die Grundstückseigentümer aber immer selbst beibringen müssen,

                    sind die Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen, die in fast allen Bundesländern abgefragt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Wenn ich so in der ELSTER-Forum Übersicht sehe, wie viele Themen es in dem Forum MEIN ELSTER (unter Elster Webanwendungen) gibt (8916) und in diesem Forum, wie stark es derzeit mit Themen zur Grundsteuererklärung befüllt wird, dann erscheint mir ein eigenes Unterforum dafür doch recht sinnvoll. Zumal das Forum hier (ELSTER Anwender Forum) mit bisher "nur " 227 Themen auch (sinnvollerweise) ein eigenes ist.
                      Das Problem, dass manche User für ihr neues Thema ein falsches Forum verwenden, ließe sich evtl. entschärfen, wenn es dazu irgendwo eine ausführlichere Anleitung / Forumsübersicht gäbe.

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                        #26
                        Eine Anleitung zur Eröffnung neuer Themen gibt es schon, wenn man sie denn findet: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

                        Einen eigenes neues Unterforum kann nur ein dazu berechtigter Administrator einrichten, brauer war hier zuletzt am 17.01.2022 aktiv
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          @Charlie24:
                          ...es müssen eigentlich nur Daten zu Lagen, Größen, Baujahren von Gebäuden, Wohnflächen usw. erfasst werden. Je nachBundesland sind das mal mehr, mal weniger Daten. Es wird zur Beschaffung dieser Daten unterschiedliche Hilfestellungen geben, aber bei der Datenbeschaffung kann das Forum hier ja nicht wirklich helfen...
                          In der Nachbetrachtung musste ich etwas Schmunzeln über die damalige Einschätzung. Aber alle Achtung, welche Fülle an Beiträgen, Fragen und komplizierten Problemen von einer nicht so sehr hohen Zahl an Benutzern bewältigt werden konnte.
                          Zuletzt geändert von timote; 20.03.2023, 17:39.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #28
                            Insbesondere die Kombination von Landwirtschaft und insbesondere ehemaliger Landwirtschaft mit Grundvermögen hatte es in sich. In Punkto Stückländerei, Hofstelle und Ertragskennzahl habe ich einige neue Begriffe gelernt.

                            Im Ausblick ist es wohl gut und entlastend, dass demnächst anstehende Klagen vor Finanz- oder Verfassungsgerichten nicht über Mein Elster eingereicht werden können.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                            Kommentar


                              #29
                              In der Nachbetrachtung musste ich etwas Schmunzeln über die damalige Einschätzung.
                              Das war eine Einschätzung vom März 2022 auf Basis der mir damals bekannten Formulare für Bayern. Da musste ja wirklich nicht selbst

                              gerechnet werden. Dass das in den meisten Bundesländern dann doch anders war und viele Grundstückseigentümer mit dem Bruchrechnen

                              auf Kriegsfuß stehen, ist mir auch erst im Laufe des Juli bewusst geworden. Dass jede Mengen von Fragen kommen werden, hatte ich aber

                              bereits Ende Februar geschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...611#post379611
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                @Charlie24:
                                Ich schiebe die Anregung mal in das passende Unterforum für das Forum selbst.
                                Die Anregung zur Eröffnung eines Unterforums für die Grundsteuer dürfte nun längst überholt sein.
                                Ich möchte aber deine in dem vorstehenden Zitat eher indirekt gemachte Anregung aufgreifen, das Elster Anwender Forum anders zu benennen:
                                "Unterforum für das Forum selbst", oder etwas erweitert: Unterforum für Fragen und Anregungen zum Forum selbst". Dieses Unterforum dann noch im Forenbereich Allgemein anzusiedeln, wäre m.E. ziemlich ideal. Wenn das für dich und einige andere engagierte Benutzer zustimmungsfähig wäre, müsste man nur noch einen Admin finden, der es umsetzt.

                                Wir würden sicherlichlich kein fehlerfreies Forum bekommen, aber das ständige Verschieben von Beiträgen und immer wieder auftretende Diskussionen um die irreführende Bezeichnung des Unterforums würden sicherlich deutlich reduziert werden.
                                SCJ timote
                                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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