Die letzten Tage hab ich was im Fernsehen gesehen, wieviele Grundsteuererklärungen bis jetzt abgegeben wurden. An die Zahl kann ich mich nicht erinnern, aber viel war's nicht. Da werden bestimmt noch einige hier aufschlagen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Thema löschen - möglich?
Einklappen
X
-
Ich bin bloß gespannt, ob es mal Berichte über die "Qualität" der abgegebenen Grundsteuererklärungen geben wird (und wie die dann ausfallen werden) - also ob sich z.B. alle abgegebenen Grundsteuererklärungen einer Eigentumswohnanlage tatsächlich zu 1000/1000 Miteigentumsanteilen summieren, ob die Republik von allen abgegebenen Erklärungen tatsächlich lückenlos abgedeckt wird, ob irgendwelche Grund- und/oder Flurstücke von mehreren Eigentümern gleichzeitig erklärt wurden, ob die Quadratmeter plausibel sind und derlei mehr. Denn ich fürchte, trotz der zahlreichen ELSTER-Plausi-Checks kann man immer noch viel Mist abgeben. Wenn dann die Finanzämter bei möglicherweise 2,7 Millionen Bürgern erst mal nachfragen (oder eine Korrektur anfordern) müssen, wird das nix bis 2025. Ganz einstampfen (wie damals ELENA) kann man das Projekt wohl nicht, aber das wird noch viel Schweiß und Mühe kosten (sowohl bei den Bürgern als auch bei der Finanzverwaltung), bis das alles endgültig unter Dach und Fach ist...
Kommentar
-
Denn ich fürchte, trotz der zahlreichen ELSTER-Plausi-Checks kann man immer noch viel Mist abgeben.
mit einer Auswahl verschiedener Bodenrichtwerte werden zu fehlerhaften Erklärungen führen. Selbst hier in Bayern, wo es eigentlich einfach
ist, gehe ich nach dem, was ich aus der Nachbarschaft und von Bekannten so höre, dass 15% der Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
fehlerhaft sein werden. Wie solche Fehler erkannt werden sollen, ist mir ohnehin ein Rätsel.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ich weiß nicht, was eine Verlängerung bringen soll. Ich habe von meinen fünf Erklärungen auch erst eine übermittelt,
die Entwürfe sind aber alle erstellt. Drei weitere wären übermittlungsreif, ich habe die Übermittlung wegen des Forums
hier einstweilen zurückgestellt, sonst muss ich mir aus den übermittelten Daten wieder neue Entwürfe anlegen.
In einem Fall gibt es tatsächlich offene Fragen. Da geht es um die Zuordnung ehemaliger landwirtschaftlicher
Nebengebäude zu einer Wohnnutzung. Da habe ich jetzt eine Anfrage gestartet, ich bin gespannt, ob ich da
eine halbwegs verbindliche Antwort erhalte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenGanz aktuell: Es wird über eine Verlängerung der Abgabefrist nachgedacht.
Zu Stoppen wie Elena ist es nicht, denn die Alternative zu einer verfassungskonformen Grundsteuer wäre gar keine Grundsteuer. Aber meines Wissens war mindestens in einigen Bundesländern der Zeitplan, dass die FÄ die Daten bis Jahresende soweit konsolidiert haben sollten, dass sie an die Gemeinden gehen, damit die die Hebesätze kalkulieren können. Das zu glauben fällt mir schwer, und wenn die Frist noch verlängert wird, erst Recht.
Kommentar
-
.... dass sie an die Gemeinden gehen, damit die die Hebesätze kalkulieren können. Das zu glauben fällt mir schwer, und wenn die Frist noch verlängert wird, erst Recht.
über ELSTER-Transfer zum Abruf bereitgestellt werden. https://www.grundsteuer.bayern.de/pd...R-Transfer.pdfFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar