Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewerkschaft will Steuererklärung für Arbeitnehmer abschaffen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewerkschaft will Steuererklärung für Arbeitnehmer abschaffen?

    Hallo alle zusammen,

    vielleicht gehört diese Frage hier gar nicht.

    Gesten online einen Artikel gelesen, dass die Gewerkschaft will Steuererklärung für Arbeitnehmer abschaffen.

    Ist es etwas überhaupt realistisch?
    Sprich, wird sich etwas gravierend ändern?



    War nur eine Frage an die Profis.


    #2
    vielleicht gehört diese Frage hier gar nicht ....
    hierher, meinst du. So kann man das durchaus sehen. Ich schätze mal. dass etwa die Hälfte der Arbeitnehmer nicht erklärungspflichtig sind

    und nur auf Antrag veranlagt werden ? Warum soll eine Veranlagung von amtswegen erfolgen, die man dann ja doch wieder prüfen muss..

    Warum ich als Rentner einem Steuereinbehalt durch die Rentenversicherung (Quellensteuer) unterliegen soll, ist auch nicht einsichtig.

    Wer Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen bezieht, wird mit der derzeitigen Festlegung von Vorauszahlungen durch das Finanzamt

    am gerechtesten behandelt, warum soll da ein neues Bürokratiemonster aufgebaut werden. Das ist alles nicht bis zu Ende gedacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ganz Unrecht hat Charlie da nicht. 'Ganz', weil man immer die eine oder andere Kleinigkeit so oder so sehen kann.

      Die einfachen Standardfälle werden ja jetzt schon automatisch bearbeitet.

      Die Erhöhung der Arbeitnehmerpauschalen soll mehr Gerechtigkeit bringen? Ok, für mich . Ich habe seit Jahren fast keine Werbungskosten, hab aber die Pauschale trotzdem gekriegt. Wer 1000 Euro Werbungskosten hat kriegt sie auch. Manchmal haben wir das ja auch hier im Forum, dass jemand überrascht ist darüber, dass sich seine Werbungskosten nicht auswirken.

      Was ich übrigens nicht mag sind pauschale Aussagen wie

      Zitat von HendrikF Beitrag anzeigen
      Gesten online einen Artikel gelesen, dass die Gewerkschaft will Steuererklärung für Arbeitnehmer abschaffen.
      Es gibt 'die Gewerkschaft' nicht.

      Kommentar


        #4
        Zitat von HendrikF Beitrag anzeigen
        Hallo alle zusammen,

        ... Gesten online einen Artikel gelesen, dass die Gewerkschaft will Steuererklärung für Arbeitnehmer abschaffen.

        Ist es etwas überhaupt realistisch?

        Sprich, wird sich etwas gravierend ändern?



        ...
        Hab's gerade gelesen ..

        Richtigstellung: Das "Wollen" ist kein "Alleinstellungsmerkmal der Gewerkschaft", sondern auch unsere Regierung als auch alle Oppositionsparteien "wollen das" ...

        Aber wie das so nun mal ist im "das Leben ist kein Wunschkonzert" ...

        wie realistisch ist das?

        sehr realistisch, weil dem Finanzamt die nächsten 10 Jahre schlicht und einfach das Personal fehlt, um so weiterzuarbeiten wie bisher - auch den (Finanz)Gerichten wird personell "die Puste ausgehen" !

        Es führt kein Weg mehr daran vorbei!




        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Ich schätze mal. dass etwa die Hälfte der Arbeitnehmer nicht erklärungspflichtig sind und nur auf Antrag veranlagt werden? Warum soll eine Veranlagung von amtswegen erfolgen, die man dann ja doch wieder prüfen muss ...
          falsche gedanklicher Ansatz:

          Es wird mit (riesen)großen Pauschalen gearbeitet, die schon bei der monatlichen Entgeltabrechnung berücksichtigt werden, und damit erübrigt sich dann für immer mehr / die meisten Arbeitnehmer eine Erklärungsabgabe!

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

            Warum ich als Rentner einem Steuereinbehalt durch die Rentenversicherung (Quellensteuer) unterliegen soll, ist auch nicht einsichtig.
            auch hier "falscher gedanklicher Ansatz":

            Das dahinterstehende Prinzip wäre eine vollständige Neukonzipierung des Einkommensteuergesetzes - weg von der "Individualität" hin zur "Verallgemeinerung"!

            Das nennt sich dann "Schedulenbesteuerung" - https://www.wirtschaftslexikon24.com...ulensteuer.htm

            Hat durchaus seinen Reiz ...

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Wer Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen bezieht, wird mit der derzeitigen Festlegung von Vorauszahlungen durch das Finanzamt am gerechtesten behandelt, warum soll da ein neues Bürokratiemonster aufgebaut werden. Das ist alles nicht bis zu Ende gedacht.
              auch hier "falscher Gedankenansatz":

              Korrekt ist, dass das jetzige Einkommensteuergesetz grundsätzlich mal auf "maximale Steuergerechtigkeit" abzielt - was das an ständig steigender Komplexität nach sich zieht, brauche ich Ihnen ja sicherlich nicht zu erklären - und dass dieses Ziel trotz aller Komplexität niemals erreicht wird, ist ja auch nix Neues für Sie ... !

              Und nein, es wird kein neues "Bürokratiemonster" aufgebaut, sondern eine "Pauschalen-Steuer" bzw. eine "Schedulenbesteuerung" würde das zur Zeit bestehende "Bürokratiemonster" ins Nirwana schießen!

              Kommentar


                #8
                Hallo Charlie24!

                Dass auch die Schedulenbesteuerung so seine Eigenheiten hat ... siehe hier:

                Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. 1. 2009 sollte die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eigentlich vereinfacht werden. Die Grundidee eines ab...


                Kommentar


                  #9
                  Korrekt ist, dass das jetzige Einkommensteuergesetz grundsätzlich mal auf "maximale Steuergerechtigkeit" abzielt -
                  Ich kann mit der gegenwärtigen Mischung aus individueller Steuergerechtigkeit und teilweise pauschaler Betrachtungsweise recht gut leben.

                  Auch unsere Einkommensteuererklärung wurde schon vollmaschinell abgearbeitet, das geht also auch bei unterschiedlichen Einkunftsarten.

                  Dass auch die Schedulenbesteuerung so seine Eigenheiten hat ... siehe hier:​
                  Kostenpflichtige Artikel lese ich grundsätzlich nicht. Würde die Rentenversicherung ohne Kenntnis unserer übrigen Einkünfte von unseren Renten

                  Steuern einbehalten, würde der Einbehalt mit Sicherheit zu niedrig ausfallen, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wäre nicht mehr

                  gewährleistet. Das wäre dann wie bei meiner Betriebsrente in Steuerklasse 3, da fällt der Lohnsteuereinbehalt ja auch deutlich zu niedrig aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Charlie24!

                    Ich kann mit der gegenwärtigen Mischung aus individueller Steuergerechtigkeit und teilweise pauschaler Betrachtungsweise recht gut leben.

                    Auch unsere Einkommensteuererklärung wurde schon vollmaschinell abgearbeitet, das geht also auch bei unterschiedlichen Einkunftsarten.​
                    Es dreht sich für die steuerliche Zukunft in Deutschland nicht darum, ob ein erfahrener Elster-Anwender sie Sie mit dem jetzigen Steuerrecht sowohl "inhaltlich" als auch "formularmäßig/technisch" "recht gut leben" kann!

                    Es dreht sich um die Sachzwänge, die aufgrund von "gnadenlosem" Personalmangel auf uns zukommen werden - und uns wie ein Tornado überrollen werden - wir können uns darauf vorbereiten, oder es bleiben lassen, dann brauchen wir uns aber nicht zu wundern, was alles nicht mehr läuft und immer ungerechter wird!

                    *****
                    Sie sind schon lange genug "im Spiel" - ich brauch Ihnen ja nix von den "Bierdeckel-Steuererklärungen" und von Prof.Dr.Kirchhoffs Steuerreform zu erzählen - Ideen gab es schon immer, die Sachzwänge werden nun endlich dafür sorgen, dass was Wesentliches passiert!

                    *****
                    Und nein, "nur Digitalisierung ohne Gesetzesvereinfachung" wird uns nicht retten / voranbringen - schauen Sie sich doch mal die Anzahl der angebotenen Formulare für die ESt 2024 an und vergleichen Sie das mal mit der Anzahl der Formulare von Vorjahren - das "erschlägt" den "einmal-jährlich-Anwender" !

                    Fazit: Die "Digitalisierung ohne Gesetzesänderung" veranlasst die "Formular-Entwerfer", sich jetzt erst recht "auszutoben" bis zum "Erbrechen" - Elster ist ja so easy, die Hilfe-Texte sind ja so toll, das versteht jeder, auch wenn er das nur einmal jährlich nutzt ... !?

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Charlie24!

                      Würde die Rentenversicherung ohne Kenntnis unserer übrigen Einkünfte von unseren Renten Steuern einbehalten, würde der Einbehalt mit Sicherheit zu niedrig ausfallen, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wäre nicht mehr gewährleistet. Das wäre dann wie bei meiner Betriebsrente in Steuerklasse 3, da fällt der Lohnsteuereinbehalt ja auch deutlich zu niedrig aus.​
                      Diese Aussage ist falsch: Beide Renten werden an das Finanzamt gemeldet, dort kann dann die "richtige" Einkommensteuer ermittelt werden, spätestens zum Jahresende!

                      Andere Möglichkeit: Genauso wie ELSTAM-Daten vom Arbeitgeber jeden Monat abgerufen werden müssen, kann das auch mit Ihren Renteneinkünften laufen ... !?

                      Das neue Gesetz muss halt "gestaltet" werden ...

                      Kommentar


                        #12
                        Beide Renten werden an das Finanzamt gemeldet, dort kann dann die "richtige" Einkommensteuer ermittelt werden, spätestens zum Jahresende!
                        Also landet wieder alles beim Finanzamt so wie jetzt auch. Was wäre denn damit gewonnen ?

                        Unsere Einkünfte aus Vermietung meldet dann unsere Bank oder wer ?

                        Andere Möglichkeit: Genauso wie ELSTAM-Daten vom Arbeitgeber jeden Monat abgerufen werden müssen, kann das auch mit Ihren Renteneinkünften laufen ... !?
                        Mein ehemaliger Arbeitgeber muss da überhaupt nichts abrufen, meine ELStAM-Daten haben sich die letzten 10 Jahre nicht geändert.

                        Was soll denn ein isolierter Abruf von Renteneinkünften bringen, der sagt zu weiteren Einkünften doch überhaupt nichts aus

                        Ich habe mir im letztem Jahr mal das geplante Vorgehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten der Steuerklasse 4 mit Faktor
                        durchgelesen. Das wird auch so ein Bürokratiemonster, das zusätzliche Kosten verursacht, aber außer vermeintlich mehr Gerechtigkeit beim unterjährigen Netto
                        nichts bringt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Um so ein projekt durchzuziehen benötigt die Finanzverwaltung grundsätzlich 3 Dinge:
                          - einfachere Steuergesetzte
                          - gute Programmierer die das technisch umsetzen
                          - funktionierende Hardware + ausreichend Rechenpower

                          ELSTAM war ursprünglich auch mit tagesaktueller Verarbeitung und Rückmeldung an die Arbeitgeber geplant. Draus geworden ist 1x im Monat wenn nix schiefgeht.

                          All diese tollen Digital-Projekte scheitern letztlich daran, dass die politisch Verantwortlichen nicht gewillt sind den Preis in harten €€€ zu zahlen welcher für eine vernünftige Umsetzung notwendig ist.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Was soll denn ein isolierter Abruf von Renteneinkünften bringen, der sagt zu weiteren Einkünften doch überhaupt nichts aus
                            Das ist natürlich bei Arbeitslohn auch nicht anders. Viele haben ihr Leben lang keine Steuererklärung gemacht, gehen dann in Rente und verstehen überhaupt nicht, was dann auf sie zukommt. Und fitter wird man ja dann meistens auch nicht mehr.

                            Kommentar


                              #15
                              Das ist natürlich bei Arbeitslohn auch nicht anders.
                              Und weil das so ist, macht es doch auch Sinn, dass alle Einkünfte bei einer Stelle zusammengeführt und der Einkommensteuer unterworfen werden.

                              Wer soll denn da besser geeignet sein als das Finanzamt ?. Ich bin ja nicht dagegen, mehr zu automatisieren. Wer nur Renteneinkünfte bezieht,

                              kann schon heute in einigen Bundesländern eine Amtsveranlagung beantragen. Persönlich bin ich allerdings der Auffassung, dass nichts einfacher

                              zu erstellen ist als eine Steuererklärung für Rentenbezieher. Die Renten sowie die KV- und PV-Beiträge lassen sich abrufen, was bleibt, sind die

                              haushaltsnahen Aufwendungen und die agB sowie eventuell noch Spenden und Kapitalerträge. Dafür wird es allerdings keine Automatisierung

                              geben können. Entweder schafft man das selbst oder man hat Angehörige, die das können. Ansonsten bleibt eben nur die Lohnsteuerhilfe oder der

                              Steuerberater.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X