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Anlage AV - Riester Rente

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    Anlage AV - Riester Rente

    Ich bin seit2023 getrennt lebend und seit 2025 geschieden. Im Folgejahr der Trennung, also in 2024, bin einzelveranlagt und muss meine eigene Steuererklärung machen, bin also Person A.
    Ich habe Probleme bei der Ausfüllung der Anlage AV - Riester Rente. Mein Ex-Mann und ich habern jeder einen eigenen Riester-Vertrag, in dem jeder seine Beiträge einzahlt. Ich war während unserer Ehe Hausfrau, also immer die Person B. Mein Ex-Mann ist unmittelbar zulagenberechtigt und ich war bis 2024 mittelbar zulagenberechtigt. Ich habe für das Jahr 2023 meine Grundzulage und auch die Zulagen für unsere2 Kinder erahlten. In der Anlage AV müsste ich wie Person B behandelt werden, im Rest der Steuerklräung bin ich aber Person A. Ich kriege nur Fehlermeldungen.
    Wo und wie kann ich meine Riester Beiträge usw. eintragen?

    #2
    Ihr habt das ganze Jahr 2024 getrennt gelebt, damit besteht die mittelbare Berechtigung nicht mehr.

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      #3
      Person B bist du definitiv nicht, da es bei Einzelveranlagung keine Person B gibt.

      Vermutung: Im Jahr nach der Trennung bist nu nicht mehr mittelbar zulageberechtigt. Nur wenn du jetzt selbst berufstätig wirst, kannst du zur unmittelbaren Begünstigung wechseln.

      Wenn du weder unmittelbar noch mittelbar gegünstigt bist, gibt es weder Zulagen noch Steuerbegünstigungen. Das wird jedes Jahr für sich geprüft.

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