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  • Robert255
    Neuer Benutzer
    • 21.01.2006
    • 2

    #1

    Berechnen

    Bei der Berechnung der Steuern 2010 erhalte ich die Meldung: Lohnsteuerbescheinigung: Der Wert der Sonderzahlungen zu Versorgungsbezügen (...) liegt über dem Wert der erklärten steuerbegünstigten Versorgungsbezüge oder es wurde die Bemessungsgrundlage für den versorgungsbetrag eingetragen, obwohl keine laufenden Versorgungsbezüge vorliegen.
    Tatsache:In LStK Zeile 29 ist der Versorgungsbetrag und in den Zeilen 3 und 8 der Steuerwert des Deputats eingetragen.
    Der Hauptbetrag der Versorgungsbezüge (Betriebrente) ist in Zeile 32 Anlage R und die Bemessungsgrundlage in Zeile 33 eingetragen
  • Aron
    Neuer Benutzer
    • 08.07.2007
    • 415

    #2
    Wenn vom ehemaligen Arbeitgeber eine Pension gezahlt wird, ist die von ihm ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung auch (mit Ausnahmen von 0 € Beträgen - die führen zu Problemen bei ELSTER) entsprechend zur Anlage N auf der dortigen Lohnsteuerbescheinigung einzutragen.

    Eine Anlage R ist auszufüllen, wenn über Pensionszahlungen hinaus noch Renten fließen. Zum Beispiel aus privaten Lebensversicherungen, Berufsständischen Versorgungswerken, Zusatzversorgungskassen, Bundesversicherung für Angestellte ...

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