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Kindergartenkosten - wo sind sie einzutragen?

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    Kindergartenkosten - wo sind sie einzutragen?

    Kann man Kosten für den Kindergarten absetzen?
    Wir haben 2 Kinder (4 und 5 jahre) und zahlen jeweils 65,-Euro pro Monat.
    Wenn ja, wo ist das denn einzutragen.

    Im voraus Vielen Dank

    #2
    AW: Kindergartenkosten - wo sind sie einzutragen?

    Hallo JJW,

    ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht:
    die schlechte zuerst:
    die erste Frage - ob - ist Steuerberatung, und darf hier nicht erfolgen, denn es kommt auf den Sachverhalt an, der in diesem Fall leider nicht konkret geschildert wurde.

    nun die gute:
    oben rechts gibt es ein Suchfeld - dort Betreuungskosten oder Kinderbetreuungskosten eingeben und suchen lassen

    Wenn Du die Bedingungen erfüllst, kannst Du die Kosten in der Anlage Kind eintragen.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergartenkosten - wo sind sie einzutragen?

      Hallo Stiller,

      ich habe deinen Rat befolgt und erstmal gesucht. Dennoch für eine vermeintliche 08/15 -Situation nicht das Richtige gefunden.

      Verwirrend finde ich Einträge in Anlage Kind / Werbungskosten/ Sonderausgaben. Ist hier ein anderes Formular zu nehmen?


      Konstellation:
      gemeinsam veranlagt
      Mann berufstätig, Frau ist Hausfrau und derzeit zu Hause.
      2 Kinder (4 und 5 Jahre ) sind im Kindergarten - Kosten jeweils 65,- €/Monat
      1 Kind ist erst 10 Monate alt.


      Freundlichen Gruß
      JJW

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergartenkosten - wo sind sie einzutragen?

        Hallo JJW,

        Zitat: Frau ist Hausfrau und derzeit zu Hause. Zitat Ende.

        Kinderbetreuungskosten können nur bei Erwerbstätigkeit abgesetzt weden - bei Hausfrauen leider nicht, es sei denn ...

        Werbungskosten und Sonderausgaben betreffen volljährige Kinder mit ggfs. eigenen Einkünften.
        3 Anlagen Kind sollten o.k. sein.

        Gruss
        nicht Stiller sondern von stiller
        Zuletzt geändert von stiller; 22.04.2012, 11:17. Grund: pro Kind
        Gruss (S)stiller
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