Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hartz IV u. Kleingewerbe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hartz IV u. Kleingewerbe

    Tach, allerseits,

    ich betreue einen Hartz IV-Empfänger, der im vergangenen Herbst ein Kleingewerbe mit Zustimmung des Amtes für eine Testphase angemeldet hat.

    Hartz IV-Empfänger brauchen m.W. keine Steuererklärung abzugeben, was sich natürlich bei Nebeneinkünften ändert, auch, wenn die Beträge, wie in vorliegendem Fall, lächerlich gering sind.

    Neben dem Mantelbogen ist noch eine sog. EÜR abzugeben. Letztere formlos, da weit unter den vorgegebenen Grenzen.

    Fragen:
    1. Wenn eine Erklärung abgegeben wird, müssen dann auch die Hartz-Einkünfte eingesetzt werden ?
    2. Wenn ja, wo bzw. auf welchem Vordruck werden diese erklärt ?

    #2
    AW: Hartz IV u. Kleingewerbe

    1. nein (höchstens nachrichtlich, um zu erklären, wovon man eigentlich lebt)

    2. erübrigt sich.

    Hinweis auf §§ 3 und 6 Steuerberatungsgesetz. Hilfeleistung in Steuersachen ist bei nicht Verwandten i. d. R. unzulässig.

    Kommentar


      #3
      AW: Hartz IV u. Kleingewerbe

      Vielen Dank.

      Anmerkung
      Ich kann mir vorstellen, daß das FA nach Prüfung der Ersterklärung einen Persilschein wegen Geringfügigkeit erteilt. Die Damen u. Herren haben mit Sicherheit Besseres zu tun, als sich mit Einkünften von unter Euro 1.000 p.a. herumzuschlagen.

      Kommentar

      Lädt...
      X