Tach, allerseits,
ich betreue einen Hartz IV-Empfänger, der im vergangenen Herbst ein Kleingewerbe mit Zustimmung des Amtes für eine Testphase angemeldet hat.
Hartz IV-Empfänger brauchen m.W. keine Steuererklärung abzugeben, was sich natürlich bei Nebeneinkünften ändert, auch, wenn die Beträge, wie in vorliegendem Fall, lächerlich gering sind.
Neben dem Mantelbogen ist noch eine sog. EÜR abzugeben. Letztere formlos, da weit unter den vorgegebenen Grenzen.
Fragen:
1. Wenn eine Erklärung abgegeben wird, müssen dann auch die Hartz-Einkünfte eingesetzt werden ?
2. Wenn ja, wo bzw. auf welchem Vordruck werden diese erklärt ?
ich betreue einen Hartz IV-Empfänger, der im vergangenen Herbst ein Kleingewerbe mit Zustimmung des Amtes für eine Testphase angemeldet hat.
Hartz IV-Empfänger brauchen m.W. keine Steuererklärung abzugeben, was sich natürlich bei Nebeneinkünften ändert, auch, wenn die Beträge, wie in vorliegendem Fall, lächerlich gering sind.
Neben dem Mantelbogen ist noch eine sog. EÜR abzugeben. Letztere formlos, da weit unter den vorgegebenen Grenzen.
Fragen:
1. Wenn eine Erklärung abgegeben wird, müssen dann auch die Hartz-Einkünfte eingesetzt werden ?
2. Wenn ja, wo bzw. auf welchem Vordruck werden diese erklärt ?
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