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Zusammenfassende Meldung

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    Zusammenfassende Meldung

    Hallo,

    seit letztem Monat muß ich monatlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Mir wurde von unserem Finanzamt gesagt, dass ich das für ein Jahr machen muss. Nun habe ich aber im Mai nichts zu melden. Ich kann in Elster online keine Null-Meldung abgeben, oder vielleicht doch?

    Tempine

    #2
    AW: Zusammenfassende Meldung

    Hallo tempine,
    wenn du monatlich abgeben musst, dann kann man natürlich auch eine Null-Meldung versenden. Bei diesem Online-Formular hast du auch die Möglichkeit anzukreuzen, dass du in Zukunft quartalsweise senden möchtest.

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung musst du natürlich monatlich versenden, aber für die ZM kann man wechseln.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zusammenfassende Meldung

      Hallo holzgoe,

      ich hab soeben versucht, eine Null-Meldung zu senden. Das Programm sagt mir aber, dass dies nicht möglich ist. Vielleicht hab ich ja einen Haken vergessen zu setzen. Ich habe ja keine Daten zum Eingeben und eine Null oder etwas frei lassen geht auch nicht. Widerruf ist der monatlichen Meldung ist auch nicht möglich.
      Verzweifle hier langsam.

      tempine

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        #4
        AW: Zusammenfassende Meldung

        Hallo tempine,

        ich kann es leider nicht simulieren, habe aber im Formular gesehen, dass man doch ankreuzen kann, dass man bis auf Widerruf keine monatlichen ZM macht.

        Ich weiß aber auch, dass das BZST einen elektronischen Abgleich mit den der Finanzverwaltung gemeldeten Daten im Umsatzsteuer-Voranmeldeverfahren macht.
        Das bedeutet, du musst ja solche Vorgänge auch in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung erklären, wenn dort keine Eintragungen sind, wird das BZST keine ZM für diesen Zeitraum von dir fordern.

        Tschüß

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          #5
          AW: Zusammenfassende Meldung

          Ich danke Dir für Deine Antwort. Ich werde es jetzt drauf ankommen lassen.

          tempine

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            #6
            AW: Zusammenfassende Meldung

            Hallo,

            ansonsten dirket beim BZSt nachfragen.
            - elma5@zivit.de (Massendaten)
            - bop@zivit.de (Allgemeines)

            www.bzst.de

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              #7
              AW: Zusammenfassende Meldung

              _Ich_ hab eigentlich § 18a (1) S.1 immer so verstanden, dass die ZM nur abzugeben ist, wenn auch tatsächlich entsprechende Umsätze getätigt wurden.

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                #8
                AW: Zusammenfassende Meldung

                Hallo,
                @tempine:
                Elefant hat recht, der Gesetzeswortlaut fordert nur die ZM bei ensprechend vorliegenden Umsätzen im Meldezeitraum.
                ....es bestätigt sich wieder einmal: Lesen bildet !

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Zusammenfassende Meldung

                  ich danke Euch allen. Genau das hab ich auch rausgefunden. Also mach ich mir weiter keine Sorgen.

                  tempine

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