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Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

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    Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

    Hallo,

    bin neu hier in diesem Forum, besteht auch die Möglichkeit hier Tipps für die Buchhaltung bzw. Eintragung in die richtige Zeile bei Elster zu bekommen ?

    Folgender Fall:

    Ich bin Freiberufler, USt. pflichtig und mache eine berufsbezogene Fortbildung in Wien. Neben den Seminarkosten fallen auch auch Übernachtungs- und Fahrtkosten in AT an, die Rechnung des Seminaranbieters weist die AT USt. mit 20% aus und der Anbieter erwartet die Überweisung des Gesamtbetrages.

    Ich verwende WISO Steuer 2012, hier gibt es als Buchungsvorlage nur den innergemeinschaftlichen Erwerb, der ja nach meinem Verständnis nicht zur Anwendung kommt, da hier keine Waren die Grenze wechseln.

    Frage: Es handelt sich ja um eine innergemeinschaftliche Dienstleistung, auf welchen Konten muss ich was verbuchen beim SKR03 und in welcher ELSTER Zeile kann ich die Vorsteuer geltend machen ?

    Wenn ich hier in diesem Forum mit der Frage falsch sein sollte, würde ich mich über einen Verweis auf eine korrekte Quelle freuen.

    Viele Grüße,
    Don.

    #2
    AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

    Als Vorsteuer kannst Du nur Steuern abziehen, die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldet werden. Also kein Abzug ausländischer Steuern.

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      #3
      AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

      Danke für Deine Antwort Elefant, leider hilft es mir bei den Fragen nicht weiter, auf welchen Konten ich die Vorsteuer verbuche und in welcher Elster Zeile ich sie anmelde.

      Den gleichen Betrag als USt. zu buchen, macht ja hier keinen Sinn, weil ich die USt. ja schon über den Leistungserbringer bezahlt habe.. ?

      Grüße,
      Don.

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        #4
        AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

        Also gut, so geht's:

        -Rechnungsbetrag in Zeile 46.
        -Wenn die in Anspruch genommene Leistung zu 100% für entsprechende unternehmerische Umsätze benötigt wird, dann: 19 % davon in Zeile 59.

        Dass Du schon ausländische Umsatzsteuer bezahlt hast ist natürlich unerheblich. Du kannst nicht frei wählen in welchem Land Du eine Leistung versteuern möchtest.

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          #5
          AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

          Hallo,

          ich würde dann auch an die USt-Vergütung denken http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Umsatzsteuerverguetung/Umsatzsteuerverguetung_node.html;jsessionid=D64BE9 86E3869C9B08DD10ED8940B28F

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            #6
            AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

            Hallo Elefant,

            Zeile 46 passt, danke.

            Allerdings Zeile 59 da es sich sich um eine Dienstleistung, also Sonstige Leistungen handelt ?:
            Zitat: Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)
            59 Steuer (Euro, Cent) Zitat Ende

            Wie ist es mit Zeile 67 ?

            Grüße,
            Don.



            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            Also gut, so geht's:

            -Rechnungsbetrag in Zeile 46.
            -Wenn die in Anspruch genommene Leistung zu 100% für entsprechende unternehmerische Umsätze benötigt wird, dann: 19 % davon in Zeile 59.

            Dass Du schon ausländische Umsatzsteuer bezahlt hast ist natürlich unerheblich. Du kannst nicht frei wählen in welchem Land Du eine Leistung versteuern möchtest.

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              #7
              AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

              Hallo Chapnator,

              auch Dir vielen Dank, sieht ziemlich kompliziert aus. Lohnt sich sowas bei Vorsteuerbeträgen unter 2000,-/Jahr ?

              Zitat von Chapnator Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich würde dann auch an die USt-Vergütung denken http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Umsatzsteuerverguetung/Umsatzsteuerverguetung_node.html;jsessionid=D64BE9 86E3869C9B08DD10ED8940B28F

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                #8
                AW: Hier auch Steuer/Buchungstipps ?

                Hallo,

                ob es sich 'lohnt' kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiss welcher 'Aufwand' dafür betrieben werden muss und ich mich mit USt-Vergütung seit Jahren nicht beschäftigen musste.
                Aber wenn zB der Aufwand vll 1/1,5 Std betragen würde und es dabei um einen Betrag von 500,- Steuer gehen würde fände ich das schon einen netten Std-Lohn....

                Da muss aber jeder für sich selber entscheiden, ob ihm das den Aufwand Wert ist.

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