Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitszimmer absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitszimmer absetzen

    Ich arbeite im IT Bereich und muss manchmal spät Abends und am Wochenende Wartungsarbeiten durchführen, wenn alle anderen Kollegen nicht mehr arbeiten und das Firmengebäude geschlossen ist. Dafür habe ich einen Laptop und die Möglichkeit bekommen, mich von zu Hause in der Firma einzuloggen. In meinem Arbeitsvertrag steht sogar eine Klausel bezüglich der Vergütung für diese Wartungsarbeiten.
    Ich möchte damit sagen, dass es eindeutig ist, dass die Firma von mir erwartet, dass ich ab und zu am rande der normalen Arbeitszeite und außerhalb des Firmengebäude arbeite muss. Das geschieht unregelmäßig aber im Durchschnitt an einem Wochenenden und an vier Tagen unter der Woche in einem Monat.

    Ich habe Folgendes gelesen : In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euros jährlich abziehbar.
    Ich möchte gerne wissen, unter welchen Bedingungen ich mein Arbeitszimmer absetzen kann.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    #2
    AW: Arbeitszimmer absetzen

    Das doppelposten ist eine unschöne Angewohnheit. Schauen Sie mal bei Ihrem ersten Eintrag.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitszimmer absetzen

      Vielen Dank für Ihre Antwort
      Ich wollten nicht meine Fragen zweimal stellen, den ersten Eintrag habe ich nicht gesehen, und da ich nicht unerfahren bin, habe ich gedacht, dass es nicht gekappt hätte...

      Viele Güße
      Renaud

      Kommentar

      Lädt...
      X