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Gesonderte und einheitliche Feststellung Anlage V

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung Anlage V

    Ich möchte in der Anlage V Erhaltungsaufwendungen über 3 Jahre verteilen. wie ist das in der anlage V möglich?

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung Anlage V

    Dazu benötigen Sie auf Seite 2 der Anlage V die Zeile 41. Sie tragen in der ersten Spalte den Gesamtaufwand 2011 ein und in der darauf folgenden Spalte davon 2011 abzuziehen 1/3 der Aufwendungen. Dies gilt für das Programm Elsterformular, mit dem Sie jedoch keine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung machen können.

    Wenn Sie die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung im ElsterOnlinePortal machen rufen Sie dort ebenfalls unter den Formularen die Formulare zur einheitlichen und gesonderen Feststellung auf. Bei der Anlage V gibt es dort ebenfalls ein Button, in dem Sie Aufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilen können. Füllen Sie diesen Bereich nach Ihren Wünschen aus.
    Zuletzt geändert von ; 18.06.2012, 17:13.

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