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Gesonderte und einheitliche Feststellung

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Ich habe die Erklärung einer Grundstücksgemeinschaft meiner Mutter mit EOP nach mehreren Versuchen erfolgreich übermittelt. Elsterformular ist irgendwie einfacher aufgebaut. Auch der Button zum Absenden war zwischenzeitlich einfach weg. Habe das auch nur gemacht, um mir das händische Eingeben der Adressen der Beteiligten künftig zu sparen.

    Jetzt finde ich aber diese Erklärung 2011 nirgendwo mehr. Wie kann ich nächstes Jahr auf die 11er Erklärung zugreifen, um die Daten nach 2012 zu übernehmen?

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

    106 Hits und keine Antwort heißt vermutlich, dass noch nicht viele Erfahrungen mit eugF in EOP bestehen. Dann muss ich wohl davon ausgehen, den ganzen Kram nächstes Jahr wieder eingeben zu müssen.

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

      Ja, die Daten müssen offensichtlich leider jedes Jahr neu eingegeben werden. Im Elsteronline-Portal gibt es m.E. keine Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr (wie in ElsterFormular).
      Zumindest habe ich diese Möglichkeit bisher auch noch nicht gefunden, wäre aber interessiert, wenn andere hierfür eine Möglichkeit gefunden haben.
      UserElster

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

        Ich suchte ebenfalls nach einer Möglichkeit der Datenübernahme, inbes. wegen der lästigen Tipperei. Habe auch schon Programme gekauft: Finger weg von Lexware Quicksteuer Deluxe ... hatte Version 2011 + 2012. Eingeben und Abschicken geht, aber bei Übernahme aus Vorjahr kommt nur die erste Seite (Name, Steuernummer).

        Wäre für jeden Hinweis dankbar...

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

          Hallo, wo finde ich denn das Formular Fe1 zum Download für meine Elster-Steuererklärung???

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            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

            Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:
            https://www.formulare-bfinv.de/
            Geben Sie im Suchbegriff die Formularnummer ein.

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              #7
              AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

              Vielen Dank!

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                #8
                AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

                Aktualisierung: Ich konnte jetzt für die Steuererklärung 2013 auf das im Vorjahr angelegte Profil zurückgreifen. Die Adressdaten und Steuernummer der Grunstücksgemeinschaft waren vorhanden und konnten übernommen werden. Nicht da - und das ist der größte Schreibaufwand - waren die Daten aller Beteiligten, Anlage FB wie auch die Anlage V.

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                  #9
                  AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

                  Hurra! Entscheidende Verbesserung: Von 2013 auf 2014 konnten die Daten (einschließlich der Beteiligten) übernommen werden, was die Bearbeitungszeit erheblich verkürzte

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                    #10
                    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Hurra! Entscheidende Verbesserung: Von 2013 auf 2014 konnten die Daten (einschließlich der Beteiligten) übernommen werden, was die Bearbeitungszeit erheblich verkürzte

                    Hallo Kloebi,
                    das ist eine sehr gute Nachricht! Nur - wie hast Du es gemacht? Es ist tatsächlich auf der Einstiegsseite beschrieben, dass es möglich sein soll - allerdings finde ich nirgends einen Button dafür!
                    Gruß Peter

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                      #11
                      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

                      Beim Start einer neuen Feststellungserklärung wird automatisch geprüft, ob Daten aus früheren Abgaben verfügbar sind. (Man sieht im privaten Bereich des Portals ganz unten, ob solche Daten abgespeichert sind).

                      Falls ja, wird die Datenübernahme angeboten! Falls nichts vorhanden ist, kann auch nichts übernommen werden
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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