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Steuererklärung nach Eheschließung

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    Steuererklärung nach Eheschließung

    Hallo,
    ich habe am 30.12.2011 geheiratet. Muss ich jetzt eine gemeinsame Steuererklärung mit meinem Mann nach den neuen Steuerklassen machen oder muss ich eine eigene nach der alten Steuerklasse verfassen?

    #2
    AW: Steuererklärung nach Eheschließung

    Die Steuerklassen spielen nur für den Lohnsteuerabzug unterm Jahr eine Rolle, in der Jahressteuererklärung ist nur nachrichtlich einzutragen, welche Steuerklasse bestand.

    Im Jahr der Eheschließung können Sie die Zusammenveranlagung, die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung beantragen.

    Was für Ihren Fall günstiger ist, müssten Sie durch verschiedene Probeberechnungen ermitteln. Bei sehr vielen, aber nicht allen Konstellationen ist die Zusammenveranlagung die günstigste Variante.

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      #3
      AW: Steuererklärung nach Eheschließung

      Hallo anisbonbon,

      eine gemeinsame Steuererklärung ist möglich nach Splittingtarif.
      Bis jetzt hast du eine Einzelerklärung gemacht nach Grundtarif.
      Meist ist der Splittingtarif etwas günstiger.
      Man kann auch als Ehepaar eine getrennte Veranlagung durchrechnen im Elsterformular und schauen, was ist eventuell günstiger.

      Tschüß

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