Hallo! Müssen in Zeile 12 der Anlage V (Anlage aus Vermietung und Verpachtung) die gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen eingetragen werden minus der Betriebskostenrückerstattung für 2008? Weil die doch eigentlich keine Einnahme sind (aber so behandelt werden), da ja von ihnen die tatsächlich anfallenden Gebühren bezahlt werden.
Danke für Hilfe!!!
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