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Zusammenfassende Erklärung Umsatzsteuer - anders als Vorsteuer, was genau eintragen?

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    Zusammenfassende Erklärung Umsatzsteuer - anders als Vorsteuer, was genau eintragen?

    Hallo zusammen,


    sorry wenn ich hier eine wahrscheinlich ganz doofe Frage stelle. Habe zu meiner Frage leider keinen Eintrag im Forum oder allgemeint Elster-System hier gefunden.

    Wir sind mit unserer GbR im 2ten Jahr selbstständig, machen deswegen auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung jeden Monat.

    Nun ist die Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr 2011 fällig. Die mache ich damit zum ersten Mal und irgendwie verstehe ich nun mal gar nicht wie ich da wo was eintragen soll, es ist total verwirrend. Es ist ganz anders als die Voranmeldung.

    Kann mir jemand das bitte bitte erklären:

    wenn ich auf der Seite: Privater Bereich / Formulare / Umsatzsteuer / Zusammenfassende Meldung

    auf die den 2ten Formular gehe, was gebe ich da ein?
    2 - Meldung der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen:
    Meldezeile (1. Eintrag):

    unter
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) * ???

    unter
    Summe (Euro) * ???

    unter
    Art der Leistung * ???


    Normalerweise gebe ich ja in der Voranmeldung doch ganz einfach Nettosumme der Einnahmen und Vorsteuer was wir abgeführt haben. Die Differenz am Ende wird an FA übermittelt oder andersrum.

    Wie ist das hier? Ich blicke nicht durch!

    Es ist wahrscheinlich am Ende kinderleicht...

    Ich verwende btw. Elster Online auf Mac.


    Vielen Dank im Voraus!

    Christina

    #2
    AW: Zusammenfassende Erklärung Umsatzsteuer - anders als Vorsteuer, was genau eintrag

    Du darfst die Umsatzsteuererklärung nicht mit der Zusammenfassenden Meldung verwechseln. Erstere kann mit ElsterOnline nicht erstellt werden, sondern nur mit einer Software wie z. B. ElsterFormular, dass allerdings nur unter Windows läuft.

    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenfassende Erklärung Umsatzsteuer - anders als Vorsteuer, was genau eintrag

      Hallo,

      zudem fällt die zusammenfassende Meldung/ZM 'nur' an, wenn der Unternehmer innergemeinschaftliche/innereuropäische Ein-/Verkäufe tätigt.

      Und sobald solche in den Voranmeldungen auftauchen meldet sich das BZSt auch selber sofern nicht zeitnah nach der entsprechenden Voranmeldung die ZM abgegeben wird.

      Kommentar

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