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fehlende Verlustbescheinigung

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    fehlende Verlustbescheinigung

    hallo zusammen,

    ich habe da gerade ein Problem:
    bei mir sind in 2010 Spekulationsgewinne angefallen (Aktien) und damit auch Steuern bezahlt worden. In 2011 lief es nicht so gut und es sind Verluste angefallen. Leider habe ich im Dez.2011 keine Verlustbescheinigung beantragt und nur die Steuerbescheinigung bekommen, auf der nur "Null" gezahlte Steuern bestätigt wurden.

    Ich würde gerne die Verluste aus 2011 nach 2010 zurücktragen (heisst das so?) und kann jetzt nur eine "Erträgnisaufstellung" meiner Bank vorlegen. Kann das so gehen oder sind die in 2010 gezahlten Kapitalsteuern damit verloren?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    #2
    AW: fehlende Verlustbescheinigung

    >> Leider habe ich im Dez.2011 keine Verlustbescheinigung beantragt und nur die Steuerbescheinigung bekommen, auf der nur "Null" gezahlte Steuern bestätigt wurden.

    Da ist der Zug abgefahren.

    >> Kann das so gehen oder sind die in 2010 gezahlten Kapitalsteuern damit verloren?

    Letzteres. Natürlich bleiben die Verluste im Verrechnungstopf der Bank und werden mit künftigen Gewinnen verrechnet.

    Und was hat das mit dem Elsteronline-Portal zu tun?

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      #3
      AW: fehlende Verlustbescheinigung

      Hallo Bobobaer,

      danke für die Auskunft, ich hatte mir zwar eine andere Antwort erhofft (irgendwas in der Richtung: im Moment ist eine Übergangsphase, da akzeptiert das Finanzamt es auch noch, wenn man glaubwürdig nachweist, z.B. mit Bescheinigung XYZ), aber damit habe ich zumindest Klarheit.

      Sorry, wenn ich die Frage im falschen Forum gestellt habe, ich hatte ähnliche Fragestellungen hier schon gefunden und dachte, meine Frage passt schon noch mit rein.

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        #4
        AW: fehlende Verlustbescheinigung

        >> ich hatte mir zwar eine andere Antwort erhofft (irgendwas in der Richtung: im Moment ist eine Übergangsphase, da akzeptiert das Finanzamt es auch noch, wenn man glaubwürdig nachweist, z.B. mit Bescheinigung XYZ), aber damit habe ich zumindest Klarheit.

        Wie sollte das gehen? Nur über die von der Bank ausgestellte Verlustbescheinigung wird sicher gestellt, dass der Verlustverrechnungstopf von der Bank auch genullt wurde. Wenn man Verluste irgendwie anders für die Steuererklärung nachweisen könnte, würden sie bei der Bank im Verrechnungstopf verbleiben und damit zweimal verrechnet, erstens über die Steuererklärung und zweitens bei der Bank, die von ersterem ja gar nichts weiß.

        Im übrigen ist die Verlustbescheinigung nur für die Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken sinnvoll, das es bei Kapitalerträgen keinen Verlustrücktrag gibt.

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