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Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

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    Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

    Hallo.

    Nach dem ich mich jetzt mit meiner Identnummer registriert habe, und das zertifikat auf meinem Rechner ist, habe ich mich eingeloggt und mir meine Steuermerkmale (ELSTAM) angefordert und auch bekommen.

    Wenn ich jetzt die Steuermerkmale meiner Ehefrau auch anfordern will, geht das nicht.
    Muss mein Frauchen nun auch noch ein eigenes Zertifikat anfordern nur um die Steuermerkmale anfordern zu können ?

    Wenn ja, frag ich mich, wieso ich dann für das Versenden der GEMEINSAMEN Steuererklärung (Zusammenveranlagung) nicht auch 2 Zertifikate zur Übermittlung brauche ;-)

    Gruss
    Swissi
    Gruss aus dem schönen Saarland,
    Swissi

    #2
    AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

    Hallo Swissman,
    dein Zertifikat hast du mit deiner Identifikationsnummer und deinem Geburtsdatum angefordert, da jeder eine eigene Identifikationsnummer hat ist es logisch, wenn man ein Zertifikat mit Id-Nr. erstellt, dass deine Frau ein eigenes Zertifikat benötigt um ihre Steuerabzugsmerkmale abzufragen.
    Natürlich kannst du es auch erstellen mit der Id-Nr. deiner Frau und ihrem Geburtsdatum.
    Beim Versenden von Steuererklärungen, dient das Zertifikat dazu festzustellen, wer hat denn welche Steuererklärung übermittelt. Du kannst theoretisch für Bürger x und Y Erklärungen übermitteln mit deinem Zertifikat, und musst dann natürlich auch den Kopf hinhalten für den Wahrheitsgehalt der Erklärungen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

      Moin.

      Sicher, ich geb dir recht, daß damit der "Absender" eindeutig identifiziert werden kann.

      Aber erkläre einem Steuerpflichtigen, warum er NUR UM ELSTAM abzurufen, ein zweites Zertifikat für die Ehefrau braucht.

      Es müsste möglich sein, im EINGELOGGTEN Zustand eine 2. ID der Ehefrau abzuspeichern und die Elstam Daten abrufen zu können.
      Sicher, Identnummerneingabe MIT Geburtsdatum, ..... so daß der Datenschutz gewährleistet ist.

      Aber erkläre die jetzige Vorgehensweise mal einem Steuerpflichtigen.

      Ist ja kein Wunder, wenn die Leute über die Finanzbehörden nur noch den Kopf schütteln ;-)

      Deutschland, wir verwalten uns nur noch selbst

      Trotzdem Danke,
      Gruss
      Swissi
      Gruss aus dem schönen Saarland,
      Swissi

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        #4
        AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

        Es darf nicht möglich sein, 2 IdNrn in einem Zertifikat zu verbinden. Wenn Sie sich mit Ihrer Frau entzweien und in Zukunft getrennte Wege gehen sollten, wer stellt dann sicher, dass Sie nicht weiterhin auf die ELStAM-Daten Ihrer Frau zugreifen?

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          #5
          AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

          Hallo

          Und wer stellt dann sicher, daß ich nicht eine Zusammenveranlagung mit meinem Zertifikat abgebe, ohne daß meine Frau etwas davon weiß oder damit einverstanden ist ?
          Gruss aus dem schönen Saarland,
          Swissi

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            #6
            AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

            Hallo Swissman,

            dieses Problem ist sehr theoretisch, denn wenn du dich von deiner Frau getrennt hast, wo bekommst du dann ihre Daten (Einkommen, Vorsorgeaufwendungen) her ohne ihr Wissen ?

            Tschüß

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              #7
              AW: Abfrage der Steuermerkmale des Ehegatten

              Zitat von Swissman Beitrag anzeigen
              Hallo

              Und wer stellt dann sicher, daß ich nicht eine Zusammenveranlagung mit meinem Zertifikat abgebe, ohne daß meine Frau etwas davon weiß oder damit einverstanden ist ?
              Sicherstellen kann ich natürlich auch nicht, dass Sie MEINE Steuererklärung ohne mein Wissen und Wollen mit fiktiven Daten abgeben. Aber wenn ich mich dann beschwere wegen meiner 3 Mrd. Nachzahlung, werden Sie ein großes Problem bekommen, da Sie nicht nachweisen können, dass ich Ihnen das erlaubt habe.

              Anders herum gesagt ist in Par. 6 Abs. 2 StDÜV geregelt, dass der Datenübermittler dem Auftraggeber, also bei Ihnen der Ehefrau, unverzüglich die übermittelten Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Verfügung zu stellen HAT und der Auftraggeber die Daten unverzüglich zu überprüfen HAT. Dass er dieser Pflicht nachgekommen ist, hat der Datenübermittler nachzuweisen laut BMF-Schreiben vom 16.11.2011 Tz. 5 durch eigene Aufzeichnungen oder durch vom Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der übermittelten Daten. Wenn es dann aber Aussage gegen Aussage geht, werden die eigenen Aufzeichnungen aber wohl kaum ausreichen.

              Unabhängig davon ein anderer Aspekt. Es gibt genug Verheiratete, die den anderen Ehepartner nicht in die Karten schauen lassen wollen und DESWEGEN getrennte Einkommensteuerveranlagung beantragen. Auf die Scheidung muss man also gar nicht abwarten. Ob man das jetzt emotional und bezüglich der Vorstellung von einer Ehe als gut oder nicht gut ansieht, mag mal dahingestellt sein, aber Fakt ist, dass es das gibt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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