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Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

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    Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

    Hallo

    Ich werde ab Januar in einem anderen Bundesland ein Praktikum machen. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen meine Studiums. Bisher habe ich noch nie registriert gearbeitet. Ich habe also weder Steuernummer, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis etc. Lediglich meine Identifikationsnummer ist mir bekannt.

    Mein Arbeitgeber fürs Praktikum hat von mir die Lohnsteuerkarte 2010 und eine Kopie meines Sozialversicherungsausweises verlangt. Ich habe ihm mitgeteilt, dass dies mein erstes Beschäftigungsverhältnis darstellt. Zusätzlich habe ich meine Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Konfession im Schreiben angegeben (Krankenkasse kennt er auch). So düfte mich mein Arbeitgeber überall anmelden können. (So stehts glaube ich auch hier in der FAQ - da steht allerdings auch was von Ausbildung und nicht Praktikum.)

    Jedenfalls dachte ich mir, da ich keine Lohnsteuerkarte habe und ELSTER diese ersetzt, dass ich mich mal hier registrieren könnte. Jetzt bin ich eingeloggt und sehe, dass ich einen haufen von Formularen ausfüllen könnte.

    Das meiste scheint für Unternehmer zu sein - Umsatzsteuer-Voranmeldung, Arbeitnehmerprofile anlegen, etc. Ist da was schiefgelaufen?

    Ich habe irgendwo gelesen, dass man seinen Arbeitgeber auf eine Whitelist setzen kann, damit der Zugriff auf meine elektronische Lohnsteuerkarte bekommt. Jedoch finde ich dazu keine Angaben.



    Also kurzum, was muss ich jetzt machen?
    Ich will blos, dass ich mein Pflichtpraktikumsgehalt ohne unnötige Abzüge bekomme.



    Was sieht das aus, wenn ich irgendwann (was dann vermutlich auch demnächst ansteht) eine reguläre Arbeit antrete?
    Was kann ich alles mit ELSTERonline anstellen?

    mfg
    BanvelM
    Zuletzt geändert von BanvelM; 27.11.2012, 18:38.

    #2
    AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

    Sie gehen am besten zum Kundenzentrum Ihres Finanzams und holen sich einen Ausdruck Ihrer aktuellen ELSTAM-Daten. Diesen übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber.

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      #3
      AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Ich wollte jetzt erstmal auf meinen Arbeitgeber warten. Falls dieser irgendwas nicht hat, dann wollte er sich melden.

      Das dürfte doch problematisch werden, wenn mein Arbeitgeber mich anmeldet und ich gleichzeit zum Finanzamt gehe und mich dort auch anmelde? Nachher bin ich doppelt angemeldet. Hört man ja immer wieder, dass was schief läuft. Ich wollte das jetzt nicht hinaufbeschwören.

      Wie lange dauert das in etwa, bis mir z.B. mein Sozialversicherungsausweis zugeschickt wird?

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        #4
        AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

        Die Frage nach der Dauer für die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises wird Ihnen hier im Zweifel niemand beantworten können, da dies nicht das richtige Forum ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

          Zitat von BanvelM Beitrag anzeigen
          Das dürfte doch problematisch werden, wenn mein Arbeitgeber mich anmeldet und ich gleichzeit zum Finanzamt gehe und mich dort auch anmelde?
          Du solltest Dich ja auch nicht anmelden sondern nur Deine Elstam-Daten abholen

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            #6
            AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

            Und die Registrierung im ElsterOnline-Portal für die Aufnahme einer Arbeit ist auch mehr als flüssig. Was man eben daran merkt, dass man da nur auf so Dinge wie Umsatzsteuer- oder Lohnsteueranmeldung für Unternehmer/Arbeitgeber. Maximal ist das nächstes Jahr für die authentifizierte Übermittlung der Einkommensteuererklärung gut.

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              #7
              AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Du solltest Dich ja auch nicht anmelden sondern nur Deine Elstam-Daten abholen
              Ja, aber da ich noch nicht angemeldet bin, würde das doch automatisch zu einer Anmeldung führen, da zu mir ja sonst kein Datensatz vorliegen würde, den ich abholen könnte

              (Anmeldung heißt jetzt sowas wie Zuweisung einer Steuernummer etc.)

              "Ah sie haben noch garkeine Nummer, dann melde ich sie mal eben an. Dann weist das System Ihnen automatisch eine Nummer zu."



              Also anstelle einer Lohnsteuerkarte 2010 konnte man bis jetzt diese Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug einreichen. Diese gibt es ab 2013 nicht mehr. Zumindest findet sich im online Formularschrank keine Antrag für 2013.
              Deshalb müsste ich lediglich beim Finanzamt vorbei, die werden mir da schon weiterhelfen.

              Aber erstmal warte ich, ob mich mein Arbeitgeber nicht anmeldet.
              Wie lange dauert es etwa bis ich von einer Anmeldung was mit bekomme?
              Da werde ich doch bestimmt einen Brief von meinem Finazamt bekommen.

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                #8
                AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

                Hallo BanvelM,
                nimmt Dein AG denn überhaupt schon am Verfahren teil?

                Aber erstmal warte ich, ob mich mein Arbeitgeber nicht anmeldet.
                Die Lohnsteueranmeldung wird er wohl abgeben, ob er deine ELSTAM ab 01.01.2013 berücksichtigen kann, steht auf einem anderen Stern.

                Wie lange dauert es etwa bis ich von einer Anmeldung was mit bekomme?
                Mit der 1. Lohnabrechnung 2013.

                Da werde ich doch bestimmt einen Brief von meinem Finazamt bekommen.
                Nein!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

                  Hallo Banvel,

                  im Kalenderjahr 2013 muss Ihr Praktikumsarbeitgeber für mindestens einen Monat Ihre ELSTAM-Daten abrufen, - aber dies muss nicht im Januar geschehen, sondern vielleicht erst im November/Dezember, wenn Sie längst nicht mehr dort beschäftigt sind! Also benötigt er Ihre tätige Mithilfe.
                  Überhaupt sollten Sie sich davon befreien, dass ein Arbeitgeber schon alles abrufen und erfragen wird, was er benötigen sollte. Sie befinden sich auch als Praktikant in einer Bringschuld.
                  Damit das Lohnbüro ihres Arbeitgebers den Lohnsteuerabzug korrekt berechnen kann, benötigt es in Ihrem Fall den Ausdruck der gültigen ELStAM durch das Finanzamt.
                  Diesen sollten Sie sich dort besorgen. Und keine Sorge, dort wird Ihnen niemand sofort eine Steuernummer aufdrücken, die gibt es erst wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2013 einreichen. Und noch ein Irrtum: Ihr Arbeitgeber braucht oder kennt Ihre Steuernummer in keiner Weise; sie interessiert schlicht nicht!
                  Legen Sie andererseits den Ausdruck der gültigen ELStAM nicht vor, muss er Sie mit Lohnsteuerklasse 6 versteuern; und dann ist das Geschrei groß, wenn wegen unnötiger Abzüge so wenig Netto vom Brutto übrig bleibt.

                  Der Sozialversicherungsausweis wird automatisch ausgestellt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse anmeldet. Rechnen Sie mit ca. zwei bis drei Wochen Zeit, bis Ihnen das Dokument übersandt wird.

                  Sie sehen, auch eine Pflichtpraktikumsstelle ist ein Geben und Nehmen zwischen den Partnern. Seien sie kooperativ, damit aus einem Pflichtpraktikum vielleicht eine Doktorandenstelle werden kann
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

                    Okay, vielen Dank nochmal an alle, die geantwortet haben.
                    Ich werde dann mal bei meinem Finanzamt anrufen und mich erkundigen und eventuell persönlich vorbeischauen.


                    Auf ELSTERonline habe ich Zugriff auf "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte"
                    "Hier können Sie eine Aufstellung Ihrer aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die Zugriffe auf diese anfordern."
                    Ist das nicht genau das? Oder geht bei Finanzamt schneller und schön mit Stempel und rechtlich besser verbindlich?


                    Ich hab noch folgendes in der Arbeitnehmer FAQ auf elster.de gefunden.
                    Danach habe ich erstmal gehandelt (der letzte Teil):



                    Was ist als Berufseinsteiger (Hauptarbeitsverhältins) zu beachten?

                    Für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2012 oder 2013 ein neues oder ein weiteres Dienstverhältnis beginnen, stellt das Finanzamt bis zum Ende des Kalenderjahres 2013 wie bisher eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen ungeachtet dessen, ob der Arbeitgeber bereits am neuen Verfahren teilnimmt.
                    Für Auszubildende gilt die Vereinfachungsregel aus dem Jahr 2011 auch für die Jahre 2012 und 2013 weiter.

                    Das bedeutet: Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige ledige Arbeitnehmer, die ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen kann. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall seinem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:
                    * Identifikationsnummer
                    * Tag der Geburt
                    * Religionszugehörigkeit
                    * Schriftliche Bestätigung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Diese Bestätigung ist bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2011 für das Jahr 2012 und gegebenenfalls 2013 zu wiederholen.



                    Ist ein Pflichtpraktikum ein Hauptarbeitsverhältins? Und klassifiziert mich das als Berufseinsteiger?
                    Zuletzt geändert von BanvelM; 28.11.2012, 00:24.

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                      #11
                      AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

                      Konkret heißt es im Gesetz, die meist nicht relevanten Punkte habe ich weggelassen: Beginnt ein ... lediger Arbeitnehmer ... ein Ausbildungsdienstverhältnis als erstes Dienstverhältnis, kann der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug verzichten. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse I zu ermitteln; der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt und die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Relegionsgemeinschaft mitzuteilen und schriftlich zu bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

                      In der Praxis scheint sich wohl der eine oder andere Arbeitgeber darauf nicht einzulassen und auf die Bescheinigung des Finanzamts zu bestehen. Also lieber mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob der die Voraussetzung als erfüllt ansieht UND ob ihm Ihre Mitteilung reicht.

                      Unter Elsteronline haben Sie sicherlich Zugriff auf die aktuellen Lohnsteuermerkmale. Die aktuellen Lohnsteuermerkmale müssen aber erst einmal erstmals auf Ihren Antrag gebildet werden, denn solange man kein Arbeitnehmer ist, interessiert das ja Niemanden. Erst wenn diese Lohnsteuermerkmale gebildet wurden zum Abruf durch den Arbeitgeber und oder zum Ausdruck der Bescheinigung für den Arbeitgeber, können Sie DIESE Daten dann auch im Elsteronlineportal für IHR Vergnügen sich anzeigen lassen. Diese Daten im Elsteronlineportal zeigen dann zwar auch, was auf der Bescheinigung drauf steht bzw. was der Arbeitgeber abrufen kann, diese pdf-Datei bzw. dessen Ausdruck ist aber NICHT die von Ihnen eventuell benötigte Bescheinigung, sondern quasi nur eine Dokumentation oder Abschrift.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Praktikant und keine Ahnung was zu tun ist

                        Vielen Dank.

                        Ich hab grad angerufen. Die Dame meinte, dass der Arbeitgeber im Zweifelsfall nichts mit dem ELStaM Ausdruck anfangen kann. Sie hat mir also eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, die mir zugeschickt wird.
                        Zuletzt geändert von BanvelM; 28.11.2012, 11:46.

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