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Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

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    Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

    Ab dem 01.01.2013 wird in Deutschland ja bekanntlich die Übermittlung der UVA und ZM nur mehr mit Authentifizierungs-Zertifikat möglich sein.

    Gibt es für österreichische Steuerberater eine Möglichkeit das notwendige Zertifikat zu erlangen? Es kann doch nicht verlangt werden dass für jeden einzelnen Mandanten, der in Deutschland zur Abgabe einer UVA verpflichtet ist, ein eigenes Zertifikat beantragt werden muss...

    #2
    AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

    Ein einziges Zertifikat ist ausreichend. Damit können unterschiedliche Steuernummern und unterschiedliche Steuerarten bedient werden. Das Zertifikat weist lediglich aus, wer Datenlieferer der elektronischen Daten war.

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      #3
      AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

      Das Problem ist daber aber wie folgt: Als Steuerberatungskanzlei müsste man eine deutsche Steuernummer beantragen. Wenn die Kanzlei selbst keine steuerbaren Umsätze in Deutschland tätigt, wird vom Finanzamt auch keine Steuernummer vergeben...

      Kennt jemand das Problem?

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        #4
        AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

        Das ist richtig so. Aber vielleicht können Sie sich mit einem deutschen Mandanten, der über eine Steuernummer verfügt, arrangieren?

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          #5
          AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

          Ich würde mal beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) anrufen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Ansonsten wäre vielleicht eine Notlösung. Der Kanzleiinhaber oder einer der Stb meldet sich in Deutschland pro Forma beim Meldeamt für ein paar Wochen an (Hoteladresse o.ä.) und bekommt dann automatisch eine Steuer-ID vom BZSt zugesandt, die ein Leben lang gültig bleibt. Dann einfach wieder abmelden.

          Grüße
          Safe Pirat

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            #6
            AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

            Für derartige Konstellationen soll jetzt die Authentifizierung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kommen.

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              #7
              AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

              Hilft die Registrierung mit der USt-ID-Nr. denn auch bei ausländischem Stb? Denn der hat ja gerade auch keine deutsche USt-ID-Nr. (sondern nur eine österreichische, aber mit der wirds wohl nicht gehen). Wenn der österreichische Stb hier aber nicht USt-pflichtig ist, bekommt er vermutlich auch keine deutsche USt-ID-Nr. zugeteilt, oder haben Sie, Korsika, andere Informationen?

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                #8
                AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

                Die USt-Identifikationsnummer ist ein länderübergreifendes System. Siehe z. B. folgenden Link:

                http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

                Warten wir ab, bis die zuständigen Entwickler soweit sind.

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                  #9
                  AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

                  Also laut Auskunft der Elster-Hotline ist die Abgabe der Anmeldesteuern ohne Authentifizierung in "Härtefällen" noch bis 01.09.2013 möglich. Danach sollte eine Registrierung über die UID-Nr. möglich sein.

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                    #10
                    AW: Zertifikzierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen österreichischer Steuerberater

                    Hallo !
                    Auch hierfür gibt es eine Lösung zur Erreichung des elektronischen Weges, nur führt dieser über das Bundeszentralamt für Steuern ( www.bzst.de ).

                    Unter dem Pfad (linke Spalte) "Steuern International / Umsatzsteuervergütung / Inländische Unternehmer"

                    Link:
                    http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Umsatzsteuerverguetung/01_Inlaendische_Unternehmer/Inlaendische_Unternehmer_node.html

                    finden Sie den Punkt "Registrierung ausländischer Vertreter"
                    Hierfür ist erst das sog. "BOP Anmeldeformular" mit Ihren Kanzlei-Daten per Brief an das Bundeszentralamt für Steuer zu übersenden. Dieses Formular dient zwar dem Umsatzsteuter-Vergütungsverfahren, ich würde durch einen kurzen Vermerk auf den anderen Verwendungszweck hinweisen, was jedoch m. E. nicht zwingend erforderlich wäre.
                    Auf diesem Wege sollten Sie nach einigen Wochen (Zit.!) die Zugangsdaten für die elektronische Registrierung im BZSt-Portal (BOP) erhalten. Hier können Sie dann die Registrierung bzw. den Erwerb des Software-Zertifikats abschließen.

                    Mit dem so erhaltenen Zertfikat können Sie dann auch das ElsterOnline-Portal nutzen, bzw. die authentifizierte Übermittlungsfunktion in den jeweiligen Steuersoftware-Produkten zur authentifizierten Übermittlung nutzen.

                    Mit besten Grüßen
                    bluesky
                    \"Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag\"

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