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Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

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    Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

    Hallo zusammen,
    nach erfolgreicher Registrierung im Oktober 2012 ist bei meinen Diensten der Menüpunkt: "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte" bisher nicht anklickbar" - somit kann ich die Informationen die zu meiner Lohnsteuerkarte nicht abrufen.
    In der Klammer steht "nur einer Registrierung mit ID-Nummer möglich".

    Habe ich da etwas übersehen, ich dachte mit erfolgreicher Registrierung wäre alles geschafft?

    Gruß Uwe

    #2
    AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

    Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsdaten können Sie im ElsterOnlinePortal nur abrufen, wenn Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer registriert haben. Sie können die Daten aber auch bei Ihrem Finanzamt erfragen. Ausserdem weisen die meisten Arbeitgeber die Daten, die sie für den Lohnsteuerabzug berücksichtigen, auf der Lohnabrechnung aus. Sollte man feststellen, dass die Daten unzutreffend sind, muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung stellen.

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      #3
      AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

      Hallo,
      mach ich da einen Gedankenfehler:
      Das ElsterOnlinoportal - Benutzerkonto läuft doch auf beide Ehepartner - beide IdNR.
      sind registriert und aktiviert.
      Wo melde muss ich mich dann noch mit meiner IDNr anmelden - ich dachte mit erfolgreicher Aktivierung wäre alles passiert?

      Gruß Uwe

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        #4
        AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

        Um die Lohndaten abzurufen, musst Du eben mit Deiner eigenen ID registriert sein. Gerade deshalb reicht die Steuernummer natürlich nicht. Du bist ja dadurch nicht eindeutig identifiziert.

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          #5
          Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

          Kann ich meine Identifikationsnummer nachträglich noch in meinem Konto hinterlegen?

          Gruss, Werner

          Kommentar


            #6
            AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!er

            Nein, die Registrierung muss von Anfang an und ausschlieslich mit der ID-Nummer durchgeführt werden.

            Kommentar


              #7
              AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

              Man kann allerdings mehrere Zertifikate haben, also noch ein neues mit ID-Nr. beantragen.

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                #8
                AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

                Danke, das werde ich versuchen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte anklickbar?!

                  Zitat von kleinholz06 Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  mach ich da einen Gedankenfehler:
                  Das ElsterOnlinoportal - Benutzerkonto läuft doch auf beide Ehepartner - beide IdNR.
                  sind registriert und aktiviert.
                  Nein, jedes Benutzerkonto betrifft nur EINE Person, also nur EINEN Ehepartner. Um die ELSTAM-Daten BEIDER Ehepartner abrufen zu können benötigen somit BEIDE Ehepartner je EIN Benutzerkonto MIT IDENTIFIKATIONSNUMMER.

                  Hintergrund ist, dass die Registrierung an für sich nur der DATENLIEFERER vornimmt, der dann z.B. die Einkommensteuererklärung des Hausfreundes, der Bekannten aus dem Urlaub, der Oma oder die eigene einreicht. Dass bei Eheleuten bei gemeinsamer Einkommensteuererklärung der Ehepartner X neben seiner Eigenschaft als Erklärungspflichtiger AUCH Datenlieferer ist, der Ehepartner Y aber nur Erklärungspflichtiger, ist quasi Zufall.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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