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Rechtliche Lage ELSTER Onine: Wie ist das eigentlich?

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    Rechtliche Lage ELSTER Onine: Wie ist das eigentlich?

    Hallo alle,

    die Leute, die irgendwelche relativ hartnäckigen Probleme beim Einloggen in Elster Online haben, darunter ich, sind offensichtlich keine Einzelfälle, und offensichtlich nicht nur auf Mac, sondern auch auf Win.

    In einem anderen Thread ist das schon angesprochen worden: Wie ist denn eigentlich die rechtliche Lage? Ich bin verpflichtet, die USt-Voranmeldung elektronisch zu zu übermitteln, soweit ich das verstanden habe. Es gibt keine andere Möglichkeit mehr.

    Was ist denn nun, wenn das alles nicht funktioniert und ich mich nicht einloggen kann? Ist die "Gegenseite" nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Infrastruktur "barrierefrei" und störungsfrei zur Verfügung steht?

    Irgendwie fühlt sich das ziemlich schräg an, wenn das System offensichtlich so fehlerbehaftet ist, gleichzeitig aber die Verantwortung auf den User abgewälzt wird.

    Weiß jemand Genaueres?

    Danke,
    Chris

    #2
    AW: Rechtliche Lage ELSTER Onine: Wie ist das eigentlich?

    die verpflichtung die voranmeldung elektronisch zu übermitteln, besteht schon länger... neu ist, das dies ab 1.1.13 auch noch authentifiziert zu erfolgen hat, wofür man ein zertifikat benötigt, welches man nach registrierung bekommt...

    ob das rechtlich in der aktuellen situation so korrekt ist oder nicht, wird man wie üblich bei solchen streitfragen erst erfahren, wenn jemand den klageweg beschreitet und dies notfalls höchstrichterlich klären lässt.

    _vermutlich_ würde es wohl darauf hinauslaufen, das ein gericht hinterfragt, was einem einzelnen zuzumuten ist, sei es an technischem verständnis oder auch in finanzieller hinsicht (stichwort steuerberater), um die gegebenen aufgaben zu erfüllen.

    ich persönlich wäre mir bei unserer rechtsprechung nicht so sicher, dass man als individuum immer gegen die (zumindest vermeintlichen) interessen der allgemeinheit (zB mögliche einsparung steuergelder durch das elektronische system) sich hier alles zu 100% einfach und unter allen technischen gegebenheiten funktionierend wuenschen darf...
    unter umstaenden ist es ja zB zumutbar die registrierung bei bekannten/verwandten auf dem rechner vorzunehmen oder dergleichen andere dinge, die keinen allzuhohen aufwand erfordern und milder sind, als das direkte anschaffen eines neuen/zusätzlichen rechners ;-)

    wohlgemerkt, ob es überhaupt vorgebliche interessen der allgemeinheit gibt oder ein gericht so abwägen würde ist von mir nur gemutmaßt und soll nur ein beispiel sein, wie mannigfaltig man sich das ausmalen kann!

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