Hallo,
ich vermisse die Anlage EÜR für 2009. Was muss ich denn nun tun, wenn ich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit habe und die Anlage S bereits ausgefüllt habe. Muss zwingend auch die Anlage EÜR eingereicht werden? Wer weiß Rat?
ich vermisse die Anlage EÜR für 2009. Was muss ich denn nun tun, wenn ich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit habe und die Anlage S bereits ausgefüllt habe. Muss zwingend auch die Anlage EÜR eingereicht werden? Wer weiß Rat?
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