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USt. Voranmeldung Minderjähriger

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    USt. Voranmeldung Minderjähriger

    Hallo,
    ich bin 16 jähriger gewerbetreibender und habe soeben meine Steuernummer vom FA bekommen. Allerdings ist die Nutzung von ElsterOnline erst ab 18 möglich, muss ich dann sämtliche Formulare schriftlich dem FA zukommen lassen?

    Gruß
    mscon

    #2
    AW: USt. Voranmeldung Minderjähriger

    Du kannst entweder einen Antrag beim Finanzamt stellen, dass Du die Voranmeldungen auf Papier abgeben darfst. Vielleicht kannst Du Dich auch mit einem Deiner Eltern oder einer anderen volljährigen Vertrauensperson einigen, dass Du Deine Voranmeldungen mit ElsterFormular oder einer anderen Software erstellst und die andere Person diese dann in Deinem Auftrag mit ihrem Zertifikat ans Finanzamt übermittelt.

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      #3
      AW: USt. Voranmeldung Minderjähriger

      Soweit ich weiß, brauchen Minderjähige einen gestzlichen Vertreter.

      Ohne Vertreter also kein Geschäft! Konnte Dein Gewerbe einfach so angemeldet werden?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: USt. Voranmeldung Minderjähriger

        Gewerbe ist mit Zustimmung meiner Eltern und Familiengericht angemeldet worden, dadurch erlange ich in dem Bereich die volle Geschäftsfähigkeit..

        Kommentar


          #5
          AW: USt. Voranmeldung Minderjähriger

          volle Geschäftstätigkeit, das schon, aber nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden.
          Frag das Familiengericht oder Deine Eltern nochmal...
          Vielleicht brauchst Du nur einen Steuerberater?
          Zuletzt geändert von stiller; 05.02.2013, 18:28. Grund: Steuerberater
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: USt. Voranmeldung Minderjähriger

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            volle Geschäftstätigkeit, das schon, aber nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden.
            Frag das Familiengericht oder Deine Eltern nochmal...
            Vielleicht brauchst Du nur einen Steuerberater?
            Da wäre ich mir nicht so sicher. Denn wenn er geschäftsfähig ist im Rahmen seines Gewerbes, müsste das eigentlich auch für das damit zwingend Zusammengehörende wie die Umsatzsteuer gelten. Bei der Einkommensteuer könnte es ggf. anders sein wegen eventuell weiterer Einkunftsarten.

            Vielleicht findet sich hier oder besser in einem Rechtsforum ein Jurist, der das sagen kann. Geschäftsfähigkeit und alles damit Zusammengehörige müsste dort im Studium eigentlich so Hauptthema der ersten Woche oder so gewesen sein.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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