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Kostenübernahme 2011 nach 2012

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    Kostenübernahme 2011 nach 2012

    Hallo!
    Leider mußte ich heute bei der Bearbeitung meiner Einkommenssteuererklärung für 2012 feststellen,daß ich das Schulgeld meiner Tochter in 2011 nicht komplett abgesetzt habe.
    Da es relativ hohe monatliche Beträge sind,würde ich diese gerne noch nachtäglich absetzen wollen.
    Ist es möglich diesen Restbetrag aus 2011 in 2012 abzusetzen?
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
    Mfg.

    #2
    AW: Kostenübernahme 2011 nach 2012

    Aufwendungen sind stets im Jahr der Zahlung (hier 2011) zu berücksichtigen, ein nachträglicher Ansatz im Folgejahr ist nicht möglich.

    Falls der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2011 noch nicht bestandskräftig ist (z.B. weil die Rechtsbehehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist) wäre auf Antrag für das Jahr 2011 noch eine Änderung möglich.
    UserElster

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      #3
      AW: Kostenübernahme 2011 nach 2012

      Danke für die schnelle Antwort.
      Leider ist die Einspruchsfrist abgelaufen.
      Gibt es dann keine Möglichkeit nachträgliche den Betrag geltend zu machen?
      Danke.

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        #4
        AW: Kostenübernahme 2011 nach 2012

        Nur wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wäre.
        Für das Finanzamt wären dies neue Tatsachen, die aber zu Gunsten des Steuerpflichitgen nach der Rechtsbehelsfrist nicht mehr gehen.

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          #5
          AW: Kostenübernahme 2011 nach 2012

          Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist ein Steuerbescheid für alle Beteiligten bindend - also sowohl für das Finanzamt als auch für Sie. Es sei denn, dass der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder teilweise vorläufig ist. Dies muss ausdrücklich im Steuerbescheid stehen. Bei einer teilweisen Vorläufigkeit muss auch darin stehen, auf welchen konkreten Punkt sich dies bezieht. Dann sind Änderungen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auch nur in diesem konkreten Punkt möglich.

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            #6
            AW: Kostenübernahme 2011 nach 2012

            Vielen Dank.

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