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Kleinunternehmen Umsatzsteuer Kauf Ausland

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    Kleinunternehmen Umsatzsteuer Kauf Ausland

    Hallo

    wir haben ein Kleinstunternehmen und haben für den Kauf von Waren aus der EU Auland auch eine Ust Id. beantrsgt und bekommen.
    Nun habe ich auch Waren bezogen (aus den Niederlanden) ohe Berchnung einer dortigen Steuer. Wie verhält es sich nun mit der Umsatsteuer diese muss ich doch in der BRD jetzt nachzahlen, wo muss ich dieses angeben?

    #2
    AW: Kleinunternehmen Umsatzsteuer Kauf Ausland

    Hallo ullki,
    als Kleinunternehmer bist du verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Kleinternehmers noch vorliegen.
    Dort erklärst du in der Anlage UR den innergemeinschaftlichen Erwerb -> die bezogenen Waren aus Niederlande, gleichzeitig kannst du auf Seite 3 der Umsatzsteuererklärung bei der Kennziffer 761 den Steuerbetrag als Vorsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe eintragen und im Endergebnis ist es für dich Null.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kleinunternehmen Umsatzsteuer Kauf Ausland

      Die Lösung von holzgoe ist im Prinzip richtig. Vorsteuer kannst Du aber als Kleinunternehmer nicht ziehen. Du musst also die deutsche Umsatzsteuer bezahlen.

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        #4
        AW: Kleinunternehmen Umsatzsteuer Kauf Ausland

        Hallo,

        @Elefant -> du hast recht, bei der Umsatzsteuer mit den vielen Sonderregelungen muss man wirklich auf jedes Detail achten.

        Tschüß

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