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Softwareschutzzertifikat

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    Softwareschutzzertifikat

    Hallo,

    muss das Softwareschutzzertifikat bei Rechtsformänderung neu beantragt werden oder reicht die Änderung der Adresse in den Benutzerdaten?
    Aus unserer GbR wurde eine Einzelfirma.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Softwareschutzzertifikat

    Hallo Wesser,

    am Zertifikat kann nichts geändert werden, es ist aber auch nicht erforderlich.
    Das Zertifikat dient dazu den Absender von Steuererklärungen eindeutig zu identifizieren.
    Du kannst also mit deinem Zertifikat x für die Person X und Firma Y usw. Steuererklärungen versenden.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Softwareschutzzertifikat

      Das ist technisch richtig.

      Rechtlich dürften Sie hingegen Probleme bekommen, da es in diesem Fall die GbR ja nicht mehr gibt und diese somit auch keine Erklärungen mehr einreichen kann.

      Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie ein neues - auf Ihren Namen ausgestelltes - Zertifikat beantragen.

      Rein technisch gilt - wie gesagt - der Beitrag von holzgoe. Um jetzt kurzfristig Erklärungen abgeben zu können, können Sie das bisherige Zertifikat der GbR weiter nutzen.

      Kommentar

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