Hallo, ich habe das Gefühl meine Kirchensteuer wird bei der Plausibilitätsberechnung mit Esteronline nicht berücksichtigt.
In 2011 wurde meine Kirchensteuer laut dem Steuerbescheid für 2011 vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei der Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung für 2012 (noch nicht an das FA übersendet) ist dies nicht der Fall, dabei habe ich die gezahlte Kirchensteuer normal in Anlage N angegeben.
Das führt letztlich dazu, dass ich dieses Jahr nachzahlen müsste, wobei ich in den letzten Jahren immer ca 500 Euro zurückbekommen habe. Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer und es hat sich sonst nichts geändert.
Weiß jemand wo das Problem liegen könnte?
Danke
In 2011 wurde meine Kirchensteuer laut dem Steuerbescheid für 2011 vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei der Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung für 2012 (noch nicht an das FA übersendet) ist dies nicht der Fall, dabei habe ich die gezahlte Kirchensteuer normal in Anlage N angegeben.
Das führt letztlich dazu, dass ich dieses Jahr nachzahlen müsste, wobei ich in den letzten Jahren immer ca 500 Euro zurückbekommen habe. Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer und es hat sich sonst nichts geändert.
Weiß jemand wo das Problem liegen könnte?
Danke
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