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also im ElsterOnlineportal ist das nicht möglich.
Du könntest die kostenlose Software Elsterformular hier downloaden ->
https://www.elster.de/elfo_down.php
Achte darauf, dass du die Unternehmer-Arbeitgeber Version auswählst oder die Gesamtversion, wenn du die Einkommensteuer gleich noch mit erledigen möchtest.
Hallo,
ich bräuchte auch Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung.
2012 habe ich zwei kleine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit (Kleinunternehmer),war aber auch nebenbei als Werkstudent fest angestellt.
müssen nun beide Einnahmen zusammen in Feld 25?( Umsatz im Kalenderjahr 2012)
Wenn ja Brutto oder Netto?
Es ist meine erste Steuererklärung,.....
Vielen Dank schon mal!!!
danke für Deine schnelle Antwort. Ist Dein Tipp auch für MAC's kompatibel?
Liebe Grüsse,
Dietrich
Hallo Dietrich Holzkamp,
leider nein, Elsterformular ist nur für Windows Betriebssysteme.
Ich weiß, dass manche Bastler auf ihrem Mac Programme für Windows zum Laufen gebracht haben mit Parallel Desktops oder anderen Dingen, aber eigentlich ist für MacUser das Portal eine Lösung, allerdings nurt für die Steuererklärungen, die momentan angeboten werden.
Hallo,
ich bräuchte auch Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung.
2012 habe ich zwei kleine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit (Kleinunternehmer),war aber auch nebenbei als Werkstudent fest angestellt.
müssen nun beide Einnahmen zusammen in Feld 25?( Umsatz im Kalenderjahr 2012)
Wenn ja Brutto oder Netto?
Es ist meine erste Steuererklärung,.....
Vielen Dank schon mal!!!
Hallo Somare,
du hast dich hier an einen Thread mit einem ganz anderen Problem drangehangen,
der Threadersteller hat das Formular im Elsteronlineportal gesucht.
Also wenn du festangestellt warst, hast du bestimmt eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, diese Daten gehören in die Einkommensteuererklärung Anlage N, wenn du Kleinunternehmer bist benötigst du die Anlage G (gewerblich) oder Anlage S (freiberuflich) und trägst dort deinen Gewinn ein. Der Gewinn setzt sich zusammen Einnahmen minus Ausgaben.
In die Umsatzsteuererklärung kommen nur deine Einnahmen in die Zeile 25
und zwar Brutto. Du darfst ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also in Zeile 25 die Einnahmen aus dem Angestelltenverhältniss und den Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit zusammengerechnet?
Danke
also nochmal in die Umsatzsteuererklärung gehören nur die Einnahmen aus deinem Kleinunternehmen.
In die Einkommensteuererklärung kommen alle Einnahmen, nämlich aus der Tätigkeit als Werkstudent in die Anlage N und aus dem Kleinunternehmen in die Anlage G oder S und zwar der Gewinn, also Ausgaben von den Einnahmen noch abziehen.
also nochmal in die Umsatzsteuererklärung gehören nur die Einnahmen aus deinem Kleinunternehmen.
Ich verstehe nicht wieso man als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben soll?? Damit riskiert man ja eher seine Kleinunternehmenregelung zu verlieren (Thema: Keine Kleinunternehmerregelung bei Abgabe einer Umsatzsteuererklärung: http://www.kredit-fuer-selbststaendige.de )
Also am besten vllt mal beim FA nachfragen. Sicher ist sicher.
Zuletzt geändert von almaseBTF; 14.10.2014, 15:59.
die Verpflichtung für den Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, dient dazu, zu überprüfen, ob er die Voraussetzungen noch oder weiterhin erfüllt.
Man füllt natürlich nur die Zeilen für den Kleinunternehmer auf der Seite 1 aus.
Man darf natürlich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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