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Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

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    Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

    Hallo,
    ich bin freiberuflich tätig und habe eine Frage zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung 2012.
    Ich habe jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Mir wurde gesagt, dass ich Telefon und Monatsticket für die öffentlichen Verkehrsmittel dann zum Ende des Jahres in der Umsatzsteuererklärung noch absetzen kann.

    Nun weiß ich aber nicht genau, unter welchen Zeilen in dem Formular das geschehen muss.

    Kann mir da jmd behilflich sein?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

    Absetzen ist ja ein Begriff aus der Einkommensteuer.

    Die Vorsteuern sind bei der Jahreserklärung in Zeile 62 einzutragen. Im Idealfall weichen sie nicht von den vorangemeldeten Vorsteuern ab.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

      Hallo Elefant,
      vielen Dank für die schnelle Hilfe.

      Leider weicht der Betrag nun bei mir ab.

      Da habe ich noch eine Frage:
      Ich kann ja sowohl für die Telefon-/Internetkosten als auch Handykosten und Kosten für mein Monatsticket pauschal als Betriebsausgaben angeben. Da ich ja nun nicht die Vorsteuer geltend gemacht habe, muss ich das nun nachträglich machen.

      Allerdings habe ich ja nun einerseits die Telefonrechnungen inkls 19 % Mehrwertsteuer, die ich als Vorsteuer ja absetzen kann.
      Und andererseits die Prepaidrechnungen von Aldi. Dort sind ja nur Nettobeträge verzeichnet. Da die Beträge ja nun nur geringfügig sind, brauche ich doch für die Umsatzsteuererklärung keine explizit mit Mehrwertsteuer ausgezeichnete Rechnung, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

        Wenn Du Vorsteuern haben willst, brauchst Du auch Eingangsrechnungen, in denen die Umsatzsteuer ausgeweisen ist.
        Ansonsten - nix!
        Kauf was von Deinem Nachbarn (nur Arbeitnehmer), der kann Dir auch nur eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

          Ist es denn nicht möglich, bei den Prepaidanbietern eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer anzufordern?

          Wenn nicht, sehe ich es richtig, dass ich bei Telefonrechnungen inkl MwSt nun nachträglich noch die Vorsteuer gegenrechnen kann und den Nettobetrag als Betriebsausgabe buchen kann, bei Rechnungen ohne MwSt lediglich als Betriebsausgaben buchen kann?

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

            Ohne Gewähr:
            Rechnungen ohne ausgewiesener USt - Betriebsausgabe Brutto.
            Rechnungen mit ausgewiesener USt - Betriebsausgabe Brutto, aber die Vorsteuer ist Betriebseinnahme.

            Mit Gewähr:
            Ich empfehle ein Existenzgründerseminar, zu erfragen beim Finanzamt, oder einen Steuerberater.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

              Mmh, hätte das jetzt genau andersrum gedacht:

              Rechnungen mit ausgewiesener USt: Vorsteuer abziehen, Netto dann Betriebsausgabe
              Rechnungen ohne ausgewiesene USt: Netto Betriebsausgabe



              Vllt mag sich hier jemand noch zu Wort melden.



              Ein Existenzgründerseminar habe ich bereits gemacht. Aber das ist mir irgendwie entgangen

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                Nein, die Betriebsausgabe betrifft immer den Bruttobetrag. Bekommt man vom Finanzamt eine Umsatzsteuererstattung, so handelt es sich dabei um eine Betriebseinnahme.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                  Aha. Und wie mache ich das mit der Prepaidkarte von Aldi, die keine Steuer ausgewiesen hat? Ist die Brutto oder Netto?
                  Die Rechnung für mein Monatsticket weist auch keine Steuer aus. Das Ticket enthält aber 7 Prozent Steuer.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                    Das hat Elefant gerade schön beschrieben!
                    Alles was KEINE ausgewiesene Steuer hat, muß BRUTTO sein!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                      Ahh. Jetzt hat es "Klick" gemacht.

                      Danke Ihr Zwei! Ihr habt mir sehr geholfen!!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                        Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
                        Ist es denn nicht möglich, bei den Prepaidanbietern eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer anzufordern?

                        Wenn nicht, sehe ich es richtig, dass ich bei Telefonrechnungen inkl MwSt nun nachträglich noch die Vorsteuer gegenrechnen kann und den Nettobetrag als Betriebsausgabe buchen kann, bei Rechnungen ohne MwSt lediglich als Betriebsausgaben buchen kann?
                        Hallo Die Neue

                        vielleicht hilft Ihnen das weiter:

                        www.alditalk.de/talk/hilfe_service/faq/showfaq.php?fid=11062...‎

                        gez. H a g e n - G r o n e r t

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                          Hallo Hagen-Gronert,

                          das hilft nicht nur "vielleicht" weiter sondern ganz bestimmt. Ich hatte das noch im Hinterkopf, dass man auch Rechnungen nachträglich anfordern kann, hatte selbst auf der Homepage jedoch nichts geunden.


                          Recht herzlichen Dank für den Link!!!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                            Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
                            Hallo Hagen-Gronert,

                            das hilft nicht nur "vielleicht" weiter sondern ganz bestimmt. Ich hatte das noch im Hinterkopf, dass man auch Rechnungen nachträglich anfordern kann, hatte selbst auf der Homepage jedoch nichts geunden.


                            Recht herzlichen Dank für den Link!!!
                            Hallo DieNeue

                            noch ein Link, aber vorab:

                            von den Ticket-Kosten der öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Vorsteuer
                            herausgerechnet werden, zu beachten sind die km-Entfernungen, weil bei
                            den entsprechenden Entfernungen verschiedene Vorsteuern anerkannt werden.

                            Bitte gründlich folgende Info unter dieser Adresse lesen:

                            https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/R/Reisekosten.html‎

                            ~~~ anklicken: smartsteuer - Reisekosten im Steuerlexikon ~~~

                            Besondere Beachtung: Position 2.4.4.: Aufwendungen für öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel

                            gez. H a g e n - G r o n e r t
                            Zuletzt geändert von ; 28.05.2013, 23:32. Grund: eine Ergänzung unter dem Link

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung 2012 -- Telefonkosten und Fahrtkosten

                              Vielen Dank Hagen-Gronert!

                              Auch der Link hat mir sehr weiter geholfen. Recht herzlichen Dank!


                              Nun habe ich noch eine abschließende Frage zur Umsatzsteuererklärung.

                              Ich habe nun Zeile 62 die komplette Vorsteuer eingetragen, die ich zahlen musste. Die weicht von meinen Voranmeldungen auch ab.
                              Muss ich die Vorsteuer von dem Privatanteil der Telefonkosten und der Monatsticketkosten da schon herausrechnen? Das ist zwar Vorsteuer, die ich gezahlt habe, jedoch sind das in dem Sinne ja keine Betriebsausgaben, da sie privat erfolgt sind. Ich weiß, dass man bei Bewirtungskosten auch die komplette Vorsteuer anrechnen kann. Wie ist das nun bei Telefon und Monatsticket?

                              Liebe Grüße
                              DIeNeue

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