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ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer zusammenfassende Umsatzsteuererklärung ausfüll

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    ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer zusammenfassende Umsatzsteuererklärung ausfüll

    Hallo Zusammen!

    Ich hab eine Frage zur zusammenfassenden Umsatzsteuererklärung für ein ganzes Kalenderjahr:
    Es wird eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verlangt, die ich aber auf Nachfrage beim Finanzamt gar nicht habe und auch nicht brauche!
    Leider erreiche ich beim Finanzamt niemanden, der mir weiterhelfen kann!
    Wie kann ich die Umsatzsteuererklärung ohne die Identifikationsnummer weiter ausfüllen?

    Vielen Dank für Antworten

    #2
    AW: ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer zusammenfassende Umsatzsteuererklärung aus

    Hallo!

    Möchtest Du eine Zusammenfassende Meldung machen?
    Oder eher eine Umsatzsteuerjahreserklärung 2012?

    Eine Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 kann derzeit im ElsterOnlinePortal noch nicht ausgefüllt und versendet werden.

    Wenn eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemeint sein sollte, kann diese mit dem kostenlosen Programm ElsterFormular erstellt und übertragen werden, wenn Du ein Windows Betriebssystem nutzt.

    Dann wäre auch die Auswahl innerhalb des Vordruckes möglich, keine Steuernummer eingeben zu müssen [weil Du evtl. noch keine hast]

    Für die Zusammenfassende Meldung allerdings wird eine USt-ID.Nr. zwingend benötigt.

    Auch die Zusammenfassende Meldung kann über die Software ElsterFormular ausgefüllt und übertragen werden.

    Download: https://download.elster.de/download/2011/ElsterFormular-14.3.20130522k.exe

    Handbuch: https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf

    - - - - -

    Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird.
    Das BZSt vergibt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG). Eine aktuelle schriftliche Mitteilung Ihrer USt-IdNr. erhalten Sie mit dem Antragsformular vom BZSt.

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid

    Voraussetzung für die Gültigkeit einer USt-IdNr. ist, dass ein Unternehmen beim zuständigen Finanzamt als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG registriert ist. Sollte Ihre USt-IdNr. ungültig sein, beantragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Registrierung, damit die USt-IdNr. wieder gültig gesetzt werden kann. Diese (Neu-)Registrierung wird dem BZSt automatisiert übermittelt.
    Zuletzt geändert von AG1971; 05.06.2013, 10:59.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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