hallöchen, wo trage ich online den gewerkschaftsbeitrag ein?
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bea2612Stichworte: -
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AW: gewerkschaftsbeitrag
Hallo,
ich nutze gleich mal dieses Thema für meine Frage.
Ich habe in den Anlagen N (Ehemann und Ehefrau) jeweils in Zeile 41 = Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden
die tatsächlich angefallenen Aufwendungen eingetragen.
Bei der Berechnung durch das Elster-Formular werden diese Beiträge beim Ehemann (399,-) berücksichtigt, bei der Ehefrau (274,-) tauchen sie aber nicht auf (siehe Dateianhang).
Woran könnte das liegen?
Die Summe der Werbungskosten bei der Ehefrau übersteigen nicht die 920,- EUR,
damit wird bei Ihr der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt.
Fallen da die Gewerkschaftskosten mit rein?
Vielen Dank, Gruß Sven.Zuletzt geändert von sv_t; 01.02.2010, 21:33.
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