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Teileinkünfteverfahren in Elster korrekt eintragen

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    Teileinkünfteverfahren in Elster korrekt eintragen

    Teileinkünfteverfahren 2012

    Ich habe in 2012 aus Kapitalerträgen 28.000 Euro aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erhalten.
    Diese Kapitalerträge wurden zunächst mit der Abgeltungssteuer (25 % / 7000€) und dem Solidaritätszuschlag ( 385€) versteuert.

    Aufgrund der Beteiligung von mehr als 25 % (50 %) kann ich hier jedoch die Versteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren beantragen, so das dann nur noch 60 % der Einkünfte (16800€) berücksichtigt werden.

    Hier stellt sich folgende Frage

    WO muss ich die 28.000€ in das Elsterprogramm eintragen?
    Oder trage ich von Anfang an nur die 16800€ (= 60 %) ein?
    Wenn ja, wo trage ich diese korrekt ein, damit das Finanzamt auch nur die 16800€ berücksichtigt (mit der dann individuellen Einkommenssteuer)

    (falls dieses für 2012 hier im Forum schon kommentiert wurde, bitte den Link dazu, ich hab das Thema nämlich nicht gefunden)
    Zuletzt geändert von Deldorador; 18.08.2013, 12:48. Grund: Ergänzung

    #2
    AW: Teileinkünfteverfahren in Elster korrekt eintragen

    In Anlage KAP, die Zeile 27 ankreuzen und in Zeile 28 die 28.000€ eintragen.
    EF rechnet dann korrekt:

    Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf
    Antrag der tariflichen Einkommensteuer
    unterliegen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.800

    Die auf die ursprünglichen Kapitalerträge von 28.000€ entfallenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie in die Zeilen 56 bis 58 ein. (siehe auch Progammhilfe)
    Zuletzt geändert von Kent; 18.08.2013, 16:39. Grund: Ergänzung
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Teileinkünfteverfahren in Elster korrekt eintragen

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        es geht um die Steuererklärung 2021.

        Meine Frau hat ein Teil unserer Firma verkauft und der Steuerberater hat bereits alles geprüft und das Teileinkünfteverfahren durchgerechnet. Allerdings weiß ich nicht an welcher stelle ich den verbleibenden Veräußerungsgewinn bei Elster.de eintragen kann oder an welche Stelle ich überhabt den Hacken setzen kann, dass wir das Teileinkünfteverfahren wählen. Die Antwort aus 2013 funktioniert heute leider nicht mehr.

        Vielen Dank im Voraus.

        Kommentar


          #5
          Wird vermutlich daran liegen, dass Elsterformular für den Zeitraum 2021 gar nicht mehr zur Verfügung steht. Mit was erstellst Du denn die Erklärung ? Mit Mein Elster ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Unabhängig davon hat der Threadersteller Kapitalerträge aus einer GmbH-Beteiligung erzielt, also Darlehensverzinsung oder Dividenden. Du hast das aber scheinbar gar nicht, sondern Ihr habt einen Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung einer Teil-Beteiligung erzielt. Das ist ganz was Anderes und gehört in die Anlage G.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Ja bitte entschuldige, mit Mein ELSTER arbeite ich. Vielen Dank für den Hinweis, dass es in die Anlage für Einkünfte aus Gewerbebetrieben kommt. Kannst du mir bitte sagen, wo ich den Veräußerungsgewinn meiner Frau eintragen sollte und wo ich den Haken für den Veräußerungsgewinn setzen kann?

              Vielen Dank.

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                #8
                Zitat von Frage Beitrag anzeigen
                der Steuerberater hat bereits alles geprüft und das Teileinkünfteverfahren durchgerechnet
                Warum fragst du nicht einfach den Steuerberater, immerhin habt ihr den ja schon bezahlt :-)

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Zitat von Frage Beitrag anzeigen
                  mit Mein ELSTER arbeite ich
                  Ich verschieb's denn mal.

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