Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Dauer des Verfahrens

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Dauer des Verfahrens

    Hi,
    weiß jemand, wie lange es ungefähr ab Versenden der Steuererklärung mit Zetifikat über Elster bis zum Erhalt des Steuerbescheides derzeit dauert?

    #2
    Das hängt -wie auch bei Papiererklärungen- davon ab, wie die Arbeitslage bei den für Sie zuständigen Bearbeitern ist. Insbesondere wenn im Moment Jeder seine Steuererklärung einreicht. Allerdings werden Elstererklärungen vorgezogen, gehen also schneller als Papiererklärungen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Dauer des Verfahrens

      Hallo,
      Einkommensteuererklärung vor zwei Monaten abgegeben, bis heute keine Nachricht.
      WIderspruch ( gegen Bescheid 2008 vor 15 Monaten abgegeben, bish heute nur Eingangsbestätigung). Ob da jemand arbeitet, bezweifle ich manchmal.

      Kommentar


        #4
        AW: Dauer des Verfahrens

        @fbecker1
        Es kommt darauf an, was im Einspruch begehrt wird.

        Wenn man einen Sachverhalt geändert haben möchte, der auf mehrere Jahre Auswirkung hat, dann wird die nachfolgende Steuererklärung sicher nicht blindlings durch das System gehauen sondern nach der Entscheidung über den Einspruch bearbeitet (bzw. zeitgleich).

        Es gibt einfache Sachverhalte (Beleg über . . . nachgereicht), es gibt schwierigere Sachverhalte die das einschalten anderer Finanzämter oder Behörden erfordern und die vom Sachverhalt (rechtliche Würdigung) zeitaufwendig sein können.

        Daneben gibt es eine Vielzahl von Einsprüchen, die einfach nur ruhen. Beispiel - man will Kosten für das Arbeitszimmer, der Gesetzgeber sagt nein, das Gericht sagt ja, das ganze geht vor die nächste Instanz und bis zur Entscheidung passiert gar nichts.

        Ich würde empfehlen einfach mal beim Finanzamt anzurufen und zu fragen wie es um den Einspruch bzw. die Bearbeitung der Erklärung steht.

        Kommentar


          #5
          AW: Dauer des Verfahrens

          Hallo,
          der Einspruch hat keine Auswirkung auf nachfolgende Jahre, es geht nur um die Anerkennung von Unfallkosten.
          Eine Nachfrage beim Finanzamt ergibt einfach nur " liegt bei der Rechtsbehelfstelle".
          Da es keinen Zusammenhang gibt, erklärt dies auch nicht die Dauer der Bearbeitung für 2009.

          Kommentar

          Lädt...
          X