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Reperatur der Heizung in einem teilweise selbstgen. und teilw. vermieteten Haus

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    Reperatur der Heizung in einem teilweise selbstgen. und teilw. vermieteten Haus

    Wo setze ich die REperatur der Heizung am besten ein?

    Was muss bei Anlage V seite 2 nr 33 "Absetzung für Abnutzung für Gebäude eingetragen werden?
    Ich hatte letztes Jahr dort einen Betrag stehen. Leider weiß ich nicht mehr wo der her kam! Doll schäm

    #2
    AW: Reperatur der Heizung in einem teilweise selbstgen. und teilw. vermieteten Haus

    Der auf die Vermietung entfallende Teil (nach qm aufteilen) der Reparatur sollte Werbungskosten sein (Seite 2 Anlage V). Der selbstgenutzte Teil (nur die Lohnkosten) könnte Handwerkerleistung sein (sofern nicht bar bezahlt). Einzutragen im Hauptvordruck. Die Abschreibung sollte, wenn keine nachträglichen Herstellungskosten vorhanden sind, unverändert bleiben.

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      #3
      Wo kann man seine Heizung am besten reparieren lassen?

      Dies hängt davon ab, welche Art von Heizung Sie haben und welche Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen. Wenn Sie über eine Zentralheizung oder eine autonome Heizung verfügen, können Sie sich an ein Fachunternehmen wenden, das Heizungsanlagen repariert und wartet. Solche Unternehmen verfügen über die Erfahrung und die Ausrüstung, um alle Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit der Heizung durchzuführen. In diesem Fall würde ich empfehlen, sich an die Spezialisten von xxx zu wenden, die das Problem schnell beheben können.

      Was muss in Anhang V, Seite 2, Nummer 33 „Abzug für Gebäudeabnutzung“ enthalten sein?

      Im Anhang V, Seite 2, Nummer 33 „Abzug für Gebäudeabnutzung“ müssen Sie die Höhe der Kosten für Reparaturen und Wiederaufbau Ihres Gebäudes angeben. Diese Ausgaben müssen dokumentiert werden. Folgende Dokumente können verwendet werden:

      Arbeitsvereinbarung
      Bescheinigung über den Abschluss
      Rechnung

      Wenn Sie im letzten Jahr einen Betrag in diesem Antrag hatten, stand dieser höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit Reparaturen oder Renovierungen an Ihrem Gebäude. Woher dieser Betrag stammt, können Sie bei Ihrem Buchhalter oder Steuerberater erfragen.

      Hier sind einige Tipps, die Ihnen beim Ausfüllen von Anhang V, Seite 2, Nummer 33, „Abzug für Gebäudeabnutzung“ helfen sollen:

      Stellen Sie sicher, dass Sie den korrekten Betrag der Ausgaben eingeben.
      Stellen Sie sicher, dass die Ausgaben dokumentiert sind.
      Stellen Sie sicher, dass Ihre Ausgaben steuerkonform sind.

      Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen!
      Zuletzt geändert von Picard777; 28.12.2023, 07:56. Grund: Werbelink entfernt

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        #4
        Da wurde (vermutlich mittels KI) ein Werbelink lanciert. Bitte sperren.

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