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Fristwahrung mit ElsterOnline und Belege

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    Fristwahrung mit ElsterOnline und Belege

    Hallo,

    wenn ich bis zum 30.09. meine Steuererklärungen abgeben muss, dies mit ElsterOnline (Zertifikat) rechtzeitig erledige, die Belege zur Steuererklärung dem Finanzamt allerdings erst am 01.10. zugehen, gilt die Steuererklärung dann als rechtzeitig eingereicht oder kann das Finanzamt Sanktionen verhängen?

    Besten Dank im Voraus!

    #2
    AW: Fristwahrung mit ElsterOnline und Belege

    Hallo!

    Die Steuererklärung gilt mit Authentifizierung bei Übertragung als abgegeben in dem Augenblick, wo Du die Datenübermittlung erfolgreich durchgeführt hast.

    Die Belege können unabhängig davon eingereicht werden - auch später.

    Somit ist alles in Ordnung und keine Sanktionen sind zu befürchten.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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