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Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

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    Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Jahr ein Gewerbe gegründet und möchte hierzu ein Elster-Organisationszertifikat beantragen. Jetzt habe ich noch keine Steuererklärung für das Gewerbe abgeben und demnach noch keine Steuernummer erhalten. - Die StNr. ist aber nötig für die Org.Zertifikatsbeantragung.

    Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Nachreichen wird wohl nicht möglich sein, nehme ich an?

    VIELEN DANK!

    #2
    AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

    Hallo MLAK,

    dann schnellstens beim Finanzamt die Steuernummer beantragen.
    Du kan nst dir natürlich auch mit deiner ID.-Nr. ein persönliches Zertifikat erstellen, und damit Steuererklärungen versenden.
    Nur für die Nutzung von ELSTAM als Arbeitgeber ist zwingend ein Organisationszertifikat erforderlich.

    Tschüß

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      #3
      AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

      Hallo holzgoe,
      DANKE für die schnelle Antwort!!
      Viele Grüße.

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        #4
        AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo MLAK,

        dann schnellstens beim Finanzamt die Steuernummer beantragen.
        Du kan nst dir natürlich auch mit deiner ID.-Nr. ein persönliches Zertifikat erstellen, und damit Steuererklärungen versenden.
        Nur für die Nutzung von ELSTAM als Arbeitgeber ist zwingend ein Organisationszertifikat erforderlich.

        Tschüß
        Wo steht das genau bitte! Die Behauptung scheint differenzierungsbedürftig:

        Als (nebenberuflicher) Klein-Unternehmer mit einer Midi-Jobberin (Verdienst unter dem Jahresfreibetrag - also nicht steuerpflichtig, obwohl natürlich angemeldet) dürfte wohl nicht die Notwendigkeit bestehen, auf ein Organisationszertifikat zu wechseln... ebensowenig dürfte dieser Zwang für die zahlreichen Haushalts-Unternehmer bestehen, die eine Haushaltshilfe im Midi-Job-Bereich beschäftigen.

        Dann müsste man ja mit 2 Zertifikaten arbeiten! Wäre ein grober Unfug.
        War bisher auch nicht nötig. Die Arbeitnehmer ließen sich auf derselben Seite verwalten, die man als Arbeitgeber für seine Einkommenssteuer und digital signierte Kommunikation mit dem Finanzamt verwendete.

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          #5
          AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

          Hallo,

          Zitat von kadmoss Beitrag anzeigen
          Als (nebenberuflicher) Klein-Unternehmer mit einer Midi-Jobberin (Verdienst unter dem Jahresfreibetrag - also nicht steuerpflichtig, obwohl natürlich angemeldet) dürfte wohl nicht die Notwendigkeit bestehen, auf ein Organisationszertifikat zu wechseln... ebensowenig dürfte dieser Zwang für die zahlreichen Haushalts-Unternehmer bestehen, die eine Haushaltshilfe im Midi-Job-Bereich beschäftigen.

          Dann müsste man ja mit 2 Zertifikaten arbeiten! Wäre ein grober Unfug.
          War bisher auch nicht nötig. Die Arbeitnehmer ließen sich auf derselben Seite verwalten, die man als Arbeitgeber für seine Einkommenssteuer und digital signierte Kommunikation mit dem Finanzamt verwendete.
          Midi-Job = Gleitzone? !
          Nun, wenn Ihre ANin nicht erwerbslos wird und Leistungen der Agentur fuer Arbeit in Anspruch nehmen muss, oder einen anderen AG waehlt - okay.
          Ansonsten machen Sie sich auf peinliche bis unangenehme Gespraeche gefasst, die Sie fuehren muessen, weil keine Leistungen bezogen werden koennen, bzw.dauerhaft mit St.-kl. VI abgrechnet werden muss.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

            Als (nebenberuflicher) Klein-Unternehmer mit einer Midi-Jobberin (Verdienst unter dem Jahresfreibetrag - also nicht steuerpflichtig, obwohl natürlich angemeldet) dürfte wohl nicht die Notwendigkeit bestehen, auf ein Organisationszertifikat zu wechseln...

            Als Unternehmer sind sie kein Arbeitnehmer mehr. Siehe EF in den Versionen u,p,k.
            Steuerfrei bedeutet nicht, dass sie keine Jahreserklärungen abgeben müssen.
            Das FA sollte ihnen eine neue Steuernummer für das Gewerbe mitgeteilt haben (es sei denn, sie haben sich steuerlich noch nicht angemeldet).
            Unter dieser Steuernummer müssen sie sich für bestimmte Funktonen neu registrieren.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Als (nebenberuflicher) Klein-Unternehmer mit einer Midi-Jobberin (Verdienst unter dem Jahresfreibetrag - also nicht steuerpflichtig, obwohl natürlich angemeldet) dürfte wohl nicht die Notwendigkeit bestehen, auf ein Organisationszertifikat zu wechseln...

              Als Unternehmer sind sie kein Arbeitnehmer mehr. Siehe EF in den Versionen u,p,k.
              Steuerfrei bedeutet nicht, dass sie keine Jahreserklärungen abgeben müssen.
              Das FA sollte ihnen eine neue Steuernummer für das Gewerbe mitgeteilt haben (es sei denn, sie haben sich steuerlich noch nicht angemeldet).
              Unter dieser Steuernummer müssen sie sich für bestimmte Funktonen neu registrieren.
              Ein Heer von (Klein-) Unternehmern wird bei Ihren Ausführungen in Schockstarre versetzt!... ;-)

              Wir haben bisher immer 1 EST-Erklärung (natürlich mit nur 1 Steuernummer) mit den verschiedenen Einkunftsarten, u.a. auch aus Gewerbebetrieb (angemeldet, ohne separate St-Nr., freiberuflich, Haushaltshilfe etc. anfertigen dürfen - das soll jetzt auf einmal nicht mehr möglich sein?

              Ich habe nicht geschrieben, dass ich keine Jahreserklärung für die Midi-Jobberin (= Gleitzone) abgegeben habe - selbstverständlich habe ich das als Arbeitgeber getan.

              Das Finanzamt hat mir nie eine eigene Steuer-Nr. für das angemeldete (Klein-) Gewerbe mitgeteilt - warum auch: ich habe ja eine EST-Nr.....

              Bisher war und ist es problemlos möglich, MitarbeiterInnen anzumelden...!

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                #8
                AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

                Habe nochmal gerade einen Blick in mein Steuerkonto riskiert - es hat sich nichts geändert, auch nicht bei den Berechtigungen:

                U.a.:

                Abgabe der Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG
                Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
                Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung etc.

                Was die Arbeitsagentur betrifft: die interessieren sich nicht für die Lohnsteuer, sondern für die Sozialversicherung - und auch hier ist ja mit sv.net/classic (kostenlos: http://www.itsg.de/(S(jefzbq45flwa2c45w2okvl45))/svnet_downloads.ITSG ) das Unternehmerdasein für jederman/jedefrau (auch ohne digitale Signatur) zu einem papierlosen Vergnügen geworden...

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                  #9
                  AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

                  Zitat von kadmoss Beitrag anzeigen
                  Wo steht das genau bitte! Die Behauptung scheint differenzierungsbedürftig:

                  Als (nebenberuflicher) Klein-Unternehmer mit einer Midi-Jobberin (Verdienst unter dem Jahresfreibetrag - also nicht steuerpflichtig, obwohl natürlich angemeldet) dürfte wohl nicht die Notwendigkeit bestehen, auf ein Organisationszertifikat zu wechseln... ebensowenig dürfte dieser Zwang für die zahlreichen Haushalts-Unternehmer bestehen, die eine Haushaltshilfe im Midi-Job-Bereich beschäftigen.

                  Dann müsste man ja mit 2 Zertifikaten arbeiten! Wäre ein grober Unfug.
                  War bisher auch nicht nötig. Die Arbeitnehmer ließen sich auf derselben Seite verwalten, die man als Arbeitgeber für seine Einkommenssteuer und digital signierte Kommunikation mit dem Finanzamt verwendete.



                  Um für ein wenig Klarstellung zur Frage "Benötigt man ein Orgzertifikat für den Arbeitgeberabruf elekronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitnehmer?" zu sorgen:

                  Ein Orgzertifikat wird grundsätzlich empfohlen. Es ist dann zwingend notwendig, wenn die Arbeitsverhältnisse eines Arbeitgebers mittels mehrerer Zertifikate (zB bei mehreren Personen in der Personalabteilung) gemeinsam verwaltet werden sollen.

                  Wird insgesamt nur ein Zertifikat verwendet, dann funktioniert erstmal auch ein persönliches Zertifikat. Allerdings kann dann nur der Zertifikatsinhaber für das jeweilige Arbeitsverhältnis aktiv werden und darf deshalb das Zertifikat weder verlieren noch die Pin vergessen noch eine ggf. anstehende Zertifikatsverlängerung versäumen.

                  Die Herausforderung besteht in der Prüfung zur Berechtigung für die zum Abruf bereitgestellten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und späteren Änderungslisten. Hier gilt der Grundsatz: Berechtigt ist nur das eine persönliche Zertifikat (und auch kein neues weiteres), das für die Anmeldung der Arbeitsverhältnisse verwendet wurde. D.h. sofern mehrere Zertifikate die Berechtigungen gemeinschaftlich erhalten sollen, klappt das nur mit Orgzertifikaten.

                  Werden die Arbeitsverhältnisse eines Arbeitgebers mit verschiedenen persönlichen Zertifikaten angemeldet, erhält nur der jeweilige Zertifikatsinhaber die ELStAM für die von ihm angemeldeten Arbeitsverhältnisse und das gilt in der Folge auch für die monatlichen Änderungslisten. Andere Zertifikatsinhaber bekommen davon gar nichts mit.

                  Zudem besteht bei Verwendung eines persönlichen Zertifikates im Verlustfalle oder bei Zertifikatsablauf die Schwierigkeit, dass dann kein Abruf von Änderungslisten oder die Abmeldung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr möglich sind. Um das mit dem dann erforderlichen neuen Zertifikat machen zu können, müssen die Arbeitsverhältnisse erst auf das neue Zertifikat umgemeldet werden (in ElsterFormular über die Funktion "Wechsel des Datenübermittlers").

                  Wegen dieser Hintergründen gilt die grundsätzliche Empfehlung für Orgzertifikate.

                  Unabhängig davon zum Thema Midi-Jobberin: Die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses und der Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ist unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Entscheidend ist, ob aus lohnsteuerlicher Sicht eine Pauschalisierung erfolgt. Die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses und der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers hat nur zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach den abgerufenen persönlichen Abzugsmerkmalen erhebt. Also nicht, wenn die Lohnsteuer pauschalisiert erhoben wird. Das entspricht genau dem Altverfahren, bei dem im Fall der pauschalen Lohnsteuererhebung keine Lohnsteuerkarte erforderlich war.

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                    #10
                    AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

                    Besten Dank - ich finde meine Ansicht im Text bestätigt.


                    Auch durch das FA selbst, da unter "Privater Bereich" unter PROFILE weiterhin immer noch Arbeitnehmer-Profile eingetragen werden können (Rubrik "Inhalthaltsübersicht").


                    Auch hier im Forum bin ich wohl anscheinend nicht der Einzige, dessen (Klein-) Betrieb zusammen mit der Arbeitnehmereigenschaft unter einer einzigen Steuer-Nr. geführt wird. Und natürlich gilt das ebenso für die EST-Erklärung und den darauffolgenden Bescheid des FA....
                    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?33139-Welches-Zertifikat-wird-ben%F6tigt-...-pers%F6nliches-oder-Organisationszertifikat

                    Ein Problem käme bei einem Organisationszertifikat für einen einzigen Arbeitnehmer noch hinzu - man bräuchte eine weitere Signaturkarte (falls man diesen Zugang wählt): Hier aus dem Hilfetext:
                    "Mit einer Signaturkarte für Authentifizierung kann maximal ein Benutzerkonto (ELSTER-Plus) bei ElsterOnline genutzt werden. Für Ihre Signaturkarte für Authentifizierung besteht aber bereits ein aktives Benutzerkonto bei ElsterOnline; der Login in Ihr bisheriges Benutzerkonto ist möglich. Um sich für ein neues Benutzerkonto mit Ihrer Signaturkarte für Authentifizierung zu registrieren, müssten Sie zunächst das bestehende Benutzerkonto löschen."

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                      #11
                      AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

                      Zitat von kadmoss Beitrag anzeigen
                      Besten Dank - ich finde meine Ansicht im Text bestätigt.
                      Wenn Sie es so lesen und die damit verbundenen Einschränkungen in Kauf nehmen wollen! Beispiel: Sie vergessen die Zertifikatsverlängerung für ein persönliches Zertifikat durchzuführen, mit dem Arbeitsverhältnisse im ELStAM-Verfahren angemeldet wurden. Das Zertifikat ist mit Ablauf nicht mehr nutzbar. In der Folge besteht keinerlei Möglichkeit mehr, für die im ELStAM-Verfahren angemeldeten Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberpflichten (monatlicher Abfruf der Änderungslisten) zu erfüllen! Im Ergebnis muss nach Neuausstellung eines Zertifikates eine Ummeldung des Datenübermittlers (also auf das neue Zertifikat) erfolgen. Änderungslisten werden aber nicht mehr rückwirkend für den neuen Datenübermittler (also das neue Zertifikat) bereitgestellt!


                      Zitat von kadmoss Beitrag anzeigen
                      Auch durch das FA selbst, da unter Privater Bereich unter PROFILE weiterhin immer noch Arbeitnehmer-Profile eingetragen werden können (Rubrik Inhalthaltsübersicht).

                      Auch hier im Forum bin ich wohl anscheinend nicht der Einzige, dessen (Klein-) Betrieb zusammen mit der Arbeitnehmereigenschaft unter einer einzigen Steuer-Nr. geführt wird. Und natürlich gilt das ebenso für die EST-Erklärung und den darauffolgenden Bescheid des FA....
                      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?33139-Welches-Zertifikat-wird-ben%F6tigt-...-pers%F6nliches-oder-Organisationszertifikat
                      Sie scheinen zu verkennen, dass Zertifikate (egal welches verwendet wird) nur dazu dienen, die Identität des Datenübermittlers prüfen und Daten dem korrekten Datenübermittler bereitstellen zu können. Mit Orgzertifikaten kann natürlich auch alles andere also auch die ESt übermittelt werden! Die Frage welche Steuern vom FA unter welcher Steuernummer geführt werden hat damit gar nichts zu tun. Das ist total egal. Die Steuernummer ist beim Orgzertifikat lediglich für die Ausstellung von Interesse, da über die Steuernummer die Identitätsprüfung erfolgt. Im Nachgang ist es völlig egal für welche Steuernummern dann mit diesem Zertifikat Aktivitäten erfolgen, da es nur darum geht nachvollziehen zu können, wer diese durchgeführt hat.

                      Zitat von kadmoss Beitrag anzeigen
                      Ein Problem käme bei einem Organisationszertifikat für einen einzigen Arbeitnehmer noch hinzu - man bräuchte eine weitere Signaturkarte (falls man diesen Zugang wählt): Hier aus dem Hilfetext:
                      Mit einer Signaturkarte für Authentifizierung kann maximal ein Benutzerkonto (ELSTER-Plus) bei ElsterOnline genutzt werden. Für Ihre Signaturkarte für Authentifizierung besteht aber bereits ein aktives Benutzerkonto bei ElsterOnline; der Login in Ihr bisheriges Benutzerkonto ist möglich. Um sich für ein neues Benutzerkonto mit Ihrer Signaturkarte für Authentifizierung zu registrieren, müssten Sie zunächst das bestehende Benutzerkonto löschen.
                      Warum sollte der von Ihnen ursprünglich beschriebene (Klein-)Unternehmer überhaupt auf die Idee kommen, eine Signaturkarte zu verwenden? Die Nutzung einer Signaturkarte verursacht jährliche Kosten. Da dürfte es doch wohl nahe liegen, dass die kostenfreie Variante des Softwarezertifikates genutzt wird. Also ein sehr therotisches Problem welches keins ist, da wie vorher bereits dargestellt die Nutzung verschiedener Zertifikate gar nicht notwendig ist. Vielleicht vergleichen Sie es mit dem Personalausweis, den der Unternehmer auch dann verwenden wird, wenn er für sein Unternehmen per PostIdentverfahren z.B. ein Geschäftskonto eröffnen will und seine Identität nachweisen muss.

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                        #12
                        AW: Organisationszertifikat bei Gewerbeneugründung?

                        Der neue Personalausweis IST die Signaturkarte. Und zwar für ELSTEROnline, für mein Steuerprogramm (von der Akadem. AG) und für meine Rentenversicherung. Immerhin 3 Anwendungen, die ich mir nicht bloß ausgedacht habe, sondern die allerorten empfohlen werden...

                        Finanziell ist das tragbar: 28,80 € für 10 Jahre, die ohnehin fällig sind. Das erforderliche Zertifikat kostet 10 € für 1 Jahr, die Software ist gratis. Ich habe das in einem anderen Thread ausführlich erläutert und werde weiter darüber berichten:
                        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?26398-Neuer-Personalausweis-als-Signatur-nutzbar&p=164490#post164490


                        Warum sollte der Kleinunternehmer vom Fortschritt ausgeschlossen sein... ? ;-)

                        Übrigens besten Dank für Ihre ausführlichen Beiträge! Ich denke, gerade für Neulinge sind sie sehr hilfreich.
                        Zuletzt geändert von kadmoss; 31.10.2013, 12:11.

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